Im Mai 2016 habe ich über eine Klage der Fa. SpaceNet vor dem Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) berichtet. Diese klagte, dass sie nicht verpflichtet sei, die Telekommunikations-Verkehrsdaten ihrer Kunden zu speichern, denen sie den Internet-Zugang vermittelt.
Sie hatte zusätzlich den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Diesen Eilantrag hat das VG Köln nun im Januar 2017 abgelehnt.
SpaecNet ist ein Internetprovider für Geschäftskunden.
Um was geht es in der Klage?
Bei den Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) geht es um die Achtung des Privatlebens der Bürger und den Schutz personenbezogener Daten. Weiterlesen