Der Minister, der Kindesmissbrauch, die Freiheit und die Vorratsdatenspeicherung

Der Innenminister Baden-Württembergs, Herr Reinhold Gall, Mitglied der SPD, möchte auf seine Freiheit verzichten, wenn ein Kinderschänder überführt wird, so schreibt er auf Twitter:

„Ich verzichte gerne auf vermeintliche Freiheitsrechte wenn wir einen Kinderschänder überführen.“

Er schreibt dies im Zusammenhang mit anderen Tweets vom SPD-Parteikonvent, der mit knapper Mehrheit sich für die Vorratsdatenspeicherung aussprach.

„Vermeintliche“ Freiheitsrechte? Was soll das sein? Alles was den Staat hindert jeden Bürger zu überwachen?

Er macht damit klar, dass die SPD sich inzwischen den Grünen im Denken angepasst hat, wenn es um die Freiheit des Bürgers geht. Freiheit ist danach nicht das ureigenste Recht des Bürgers, die Grundlage einer menschenwürdigen Existenz. Nein, für Herrn Gall und andere ist Freiheit nur etwas was der Staat dem Bürger auf Zeit verleiht und ihm jederzeit nehmen kann. Ähnlich wie die Lehnsherren im Mittelalter.

Ohnehin hat man den Eindruck, dass Herr Gall der Auffassung ist, dass es keine Freiheitsrechte gibt oder weshalb verwendet er sonst das Wörtchen „vermeintlich“? Laut Duden sind Synonyme für vermeintlich die Worte „angeblich, scheinbar, vorgeblich“. Das heißt Freiheitsrechte existieren nicht.

Ihm geht es mithin nicht nur darum die Freiheit des Bürgers einzuschränken, nein, er ist der Auffassung, dass es diese nicht gibt. Freiheit ist für ihn das, was der Staat dem Bürger mal gewährt und mal wieder nimmt.

Und wieder will uns einer weißmachen, dass man mit der Vorratsdatenspeicherung Kinderschänder und evtl. auch andere Verbrecher überführen könnte. Ich warte seit Jahren auf Beweise für diese Behauptung.

Aber ohnehin bekommt er hier offensichtlich verschiedene Tatbestände des Strafgesetzbuches durcheinander. Für einen Innenminister fürwahr ein Ruhmesblatt.

Als Kinderschänder werden üblicherweise die Täter bezeichnet, die Kindern direkt sexuelle Gewalt antun. Dass man diese mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung fangen könnte, hat bisher noch kein Befürworter der Vorratsdatenspeicherung behauptet.

Was Herr Gall wohl wirklich meint, ist der Tatbestand der Kinderpornografie. Herr Gall will also vor allem gegen die Betrachter der Kinderpornografie vorgehen. Dies ist durchaus löblich, wird aber keine einzige Vergewaltigung eines Kindes verhindern. Die Mehrzahl davon findet ohnehin im Familien- und Bekanntenkreis statt.

Es erinnert an die unselige Diskussion „sperren“ oder „löschen“ von bestimmten Seiten im Internet. Man sperrt diese, dann sind sie aus den Augen und aus dem Sinn. Dass diese Seiten weiter existieren und von Interessierten gefunden werden ist egal.

Viel wichtiger wäre es die Polizei personell und sächlich besser auszustatten. Dann würde es nicht mehr Monate dauern bis Listen von Verdächtigen gelesen werden, wie aus dem Fall Edith bekannt wurde.

Und dann hätte die Polizei auch die Ressourcen die wirklichen Kindervergewaltiger ausfindig zu machen.

So wird es laufen wie bei der Drogenkriminalität, die Konsumenten werden gefangen, die Paten bleiben außen vor.

Und so jemand darf in Deutschland Innenminister eines Bundeslandes sein. Ich werde jetzt nicht den nun üblichen Stammtisch-Vergleich anbringen, denn das Niveau des Herrn Gall liegt weit darunter.

Aber was erwartet man, wenn selbst sein Parteivorsitzender glaubte damit Stimmung machen zu können, dass das Attentat in Norwegen von Herrn Breivik mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung geklärt worden sei. Zu jenem Zeitpunkt gab es keine Vorratsdatenspeicherung in Norwegen und der Attentäter war auch keineswegs flüchtig.

Aber manchem ist keine Behauptung zu schmierig um endlich alle Bürger überwachen zu können.

Beim Schreiben sehe ich, dass Herr Gall versucht seine Worte wieder einzufangen und folgendes twittert:

„Sorry,…wollte sagen, dass die VDS nur ein“vermeintlicher“ neuer Eingriff in Freiheitsrechte ist. Telekom & Co dürfen ja schon speichern“

Damit bezeugt er leider nur, dass er keine Ahnung hat wovon er schreibt. Man fragt sich, ob der Herr Minister die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes gelesen hat. Diese Urteile haben genau das festgestellt was Herr Gall bestreitet.

Ich denke, wir brauchen keinen Minister, der so wenig Ahnung von der Materie hat, für die er zuständig ist.