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Kurz vor Weihnachten am 21.12.2016 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) wieder mal über die Vorratsdatenspeicherung geurteilt. Dieses Mal aufgrund gerichtlicher Anfragen aus Schweden und Großbritannien.
Inhalt der Entscheidung
Er hat dabei nochmals eindeutig klargestellt, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union einer nationalen Regelung entgegensteht, die für Zwecke der Bekämpfung von Straftaten eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung sämtlicher Verkehrs- und Standortdaten aller Teilnehmer und registrierten Nutzer in Bezug auf alle elektronischen Kommunikationsmittel vorsieht.
Oder wie es in der vom EuGH herausgegebenen Pressemitteilung kurz und bündig heißt: Weiterlesen