Das Bargeld, eine NGO und der Überwachungsstaat

Q.pictures  / pixelio.de

Q.pictures / pixelio.de

„Wir bemühen uns in Europa um einheitliche Obergrenzen für Bargeldtransaktionen“, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am 09.02.2016 in Paris nach der Sitzung des deutsch-französischen Wirtschafts- und Finanzrats. Wieder mal geht es um den Kampf gegen die Geldwäsche und den Terrorismus. Aber es solle jeder so viel Bargeld besitzen dürfen wie er möchte. Er könne sich auch Zahlungen jenseits einer Obergrenze vorstellen, wenn die Teilnehmer des Geschäftes bekannt seien.

Dann muss wohl jeder zukünftig eine Liste seiner privaten Zahlungen führen. Wer nicht nachweisen kann wo sein Geld bleibt ist verdächtig.

Bereits Mitte 2014 habe ich über die Versuche das Bargeld abzuschaffen geschrieben. Seit einigen Tagen feiert diese Diskussion wieder fröhliche Urständ. Die EZB denkt über die Abschaffung der 500 EURO Scheine nach, die Bundesregierung über eine Begrenzung der Bargeldzahlung auf 5.000 EURO. Und Herr Schäuble will nun einheitliche Obergrenzen für solche Zahlungen für ganz Europa festlegen.

Die Argumente sind noch dieselben wie 2014. Zum einen glauben einige immer noch damit ließe sich Terror bekämpfen. Dieses Argument wird uns zumindest immer vordergründig verkauft. Weniger laut ist die Argumentation mit dem negativen Zins, der sich mit der Hortung von Bargeld umgehen ließe.

Was aber ist neu?

Neu ist das Argument ohne Bargeld gäbe es weniger Korruption. Auch eine Nichtregierungsorganisation (NGO) wirft sich deshalb für die Abschaffung des Bargeldes oder zumindest die Beschränkung der Höhe nach in die Bresche.

Ausgerechnet eine NGO, die ich bisher für vernünftig gehalten habe, Transparency International. Diese will nun dem Überwachungsstaat den Boden bereiten.

„… Eine Obergrenze sei ein sinnvoller Beitrag, um die Schattenwirtschaft zu bekämpfen, sagte Vorstandsmitglied Caspar von Hauenschild der Berliner Zeitung …“

Man spricht sich sogar dafür aus, das Limit auf 1.000 EURO zu senken.

Auf der Webseite von Transparency heißt es:

„… Transparency International (www.transparency.org) ist eine gemeinnützige, parteipolitisch unabhängige Bewegung von gleichgesinnten Menschen aus aller Welt, die sich dem globalen Kampf gegen die Korruption verschrieben haben. …“

Auf derselben Seite findet sich folgendes:

„… Demokratie bedeutet gleiche Zugangsmöglichkeiten zu politischen Entscheidungen und setzt den gleichen und freien Zugang zu den entscheidungsrelevanten Informationen voraus. Die demokratische Staatsform wird nur als eine nicht-korrupte Demokratie überleben. Dazu müssen ihre Grundlagen – Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit – für den Einzelnen erfahrbar bleiben. …“

Dem ehrenwerten Ziel der Bekämpfung der Korruption wird alles untergeordnet. Wenn die Freiheit des Einzelnen tangiert wird, scheint dies ein zu vernachlässigender Kollateralschaden zu sein.

Es ist diese Einäugigkeit, die sture Fixierung auf ein Ziel, die ärgerlich ist. Es wird nicht überlegt was die Folgen sind.

Folgen

Die Abschaffung wie auch die Einführung einer Obergrenze für die Bezahlung würde bedeuten, dass Ihre Bank genau wissen wird wofür Sie Ihr Geld ausgeben.

Jetzt erzähle mir bitte keiner, dass es anonyme Geldkarten gibt, die man immer wieder aufladen kann. Diese funktionieren wie Bargeld und werden deshalb logischerweise genauso beschränkt oder abgeschafft werden.

In meinem Artikel von 2014 hatte ich schon die Auffassung einer britischen Großbank, der HSBC, genannt: „Als verantwortungsvolle Bank müssen wir alle Transaktionen verfolgen“.

Dies ist das Ziel. Und wenn es die Bank weiß ist es nur ein kleiner Schritt bis alle staatlichen Behörden von A wie Agentur für Arbeit über G wie Geheimdienste bis Z wie Zoll darauf zugreifen dürfen.

Denn es geht ja um die hehren Ziele der Bekämpfung der Geldwäsche, der Korruption und des Terrorismus.

Und wieder gibt es keine Belege dafür, dass diese Ziele mit der Abschaffung oder Reduzierung des Bargeldes erreicht werden können. Dies ist wie bei der Vorratsdatenspeicherung, bei der es ebenfalls keine Nachweise dafür gibt, dass sie irgendetwas bei der Bekämpfung des Terrorismus bewirken wird.

Laut Experten der Bundesbank sind „kaum nennenswerte Effekte für die Vermeidung von Schattenwirtschaft und Kriminalität durch die Abschaffung von Bargeld zu erwarten.“

Ein Wort noch zum Negativzins. Die EZB und viele weitere Zentralbanken versuchen die Wirtschaft dadurch anzukurbeln, dass sie den Geschäftsbanken für Einlagen bei der Zentralbank Strafzinsen (also Negativzinsen) aufbrummen.

Bei Abschaffung des Bargeldes könnten die Banken diese Zinsen leicht an ihre Kunden weitergeben. Sparen würde somit bestraft. Die Vorstellungen der gleichen Politiker, dass die Bürger privat für ihr Alter vorsorgen sollen, stehen damit übrigens auch in Konflikt. Wie so oft, auch hier ein Kollateralschaden, weil man eine Idee nicht zu Ende denkt.

Deshalb macht als Anfangsmaßnahme die Abschaffung des 500 EURO-Scheines Sinn. Wer dann Bargeld zu Hause horten wollte bräuchte dafür viel mehr Platz.

Verfassungswidrig?

Ja sagt dazu, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Papier.

„Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“.

Das Bundesverfassungsgericht habe immer wieder betont, „dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf“.

Dies sei nur ein weiterer „Schritt hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung“.

Mit vagen Vermutungen und globalen Verdächtigungen könnten derartige Freiheitseingriffe nicht gerechtfertigt werden.

Fazit

Manche Politiker haben aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung nichts gelernt.

Nicht nur, dass sie diese in Deutschland wieder eingeführt haben. Zahlreiche Klagen sind in Karlsruhe bereits anhängig.

Nein, nun wollen sie etwas Vergleichbares mit der Begrenzung und Abschaffung des Bargeldes einführen.

Ja, auch dieses Überwachungsspielzeug werden ihnen die obersten Gerichte wieder wegnehmen.