Wird unser Justizminister wieder umfallen? Noch letztes Jahr bei der Präsentation seines Gesetzentwurfes für die Vorratsspeicherung äußerte er sich wie folgt:
„… Naja, in den Genuss dieses Gesetzes kommen nur die, die auch erwähnt werden, also nicht der Verfassungsschutz. … Der Verfassungsschutz, das Verfassungsschutzamt ist in dem Gesetz nicht vorgesehen für einen Zugriff nach den Regeln, die wir in diesem Gesetz vorschlagen werden. …“
In einem Fragen- und Antwortenpapier des Justizministeriums findet sich folgende Passage:
„… Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die gespeicherten Daten zu eng definierten Strafverfolgungszwecken abrufen. Den Ländern wird ermöglicht, einen Abruf der Verkehrsdaten in ihren Polizeigesetzen zu regeln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für bestimmte konkrete schwerste Gefahren vorliegen. Nachrichtendienste wie der BND sind nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs und erhalten keinen Zugriff auf die Daten. …“ Weiterlesen