Verfassungsschutz, Journalisten und deren Überwachung, Teil 1 (29.09.2013)

Ein Sportjournalist wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Absurd, nein Realität in Deutschland.

Zugegeben er berichtet als freier Journalist nicht einfach über Fußball, sondern über Gewalt, Diskriminierung, Rechtsextremismus im Sport, in Sachbüchern, im Radio und Artikeln in Tageszeitungen. Er hat mehr als 200 Vorträge gehalten, Workshops organisiert, Podien moderiert, bei Fanprojekten, Schulen, Universitäten, in Kommunal- und Landesparlamenten gesprochen. Themen waren der Männlichkeitskult im Fußball, die Ausgrenzung von Sportlern mit Roma-Wurzeln, die nationalsozialistische Vergangenheit von Funktionären oder die Inklusion von Athleten mit Behinderung.

Was geht dies den Verfassungsschutz an? Dem Journalisten wurde telefonisch gesagt, dass ein lange zurückliegender Gastvortrag bei der Partei Die Linke zur Beobachtung geführt haben könnte.

Und unglaublicherweise hat der Verfassungsschutz alles gelöscht bevor der Journalist informiert wurde. So lässt sich nicht mehr feststellen was genau der Anlass zur Datensammelei war, welche Daten gesammelt worden waren und wieweit sein Leben ausgeforscht wurde.

Und natürlich wird mit dieser Löschung verhindert, dass die Dinge aufgeklärt werden können. Und natürlich muss er sich nun gegen Vorwürfe verteidigen, wie er im oben verlinkten Artikel der Süddeutschen schreibt „Die Speicherungen sind gelöscht, der Verdacht aber bleibt“.

Aber er ist kein Einzelfall. Es waren mindestens sieben Journalisten, über die Daten gesammelt wurden. Und viele sind im Bereich Rechtsextremismus tätig.

Bei einer Journalistin wurde sogar auf ihre Anfrage im Jahre 2012 hin behauptet, dass keine Daten über sie gespeichert seien. Diese Journalistin war als Expertin zu Rechtsextremismus zum NSU-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag geladen.

Unklar bleibt weshalb der Verfassungsschutz meinte Daten über die Journalisten sammeln zu müssen. Wollte er deren Wissen über Rechtsextremismus abschöpfen? Schon dies wäre bei Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten nicht zulässig. Oder müssen wir uns Sorgen machen, weil es vielleicht ganz andere Gründe gab?

Warten wir, was die weitere Aufklärung dieser Vorgänge noch ergibt.