Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im September, dass bereits die Verlinkung anderer Webseiten eine Verletzung des Urheberrechts darstellen kann. Nun gibt es eine weitere Entscheidung des Landgerichts Hamburg (LG HH). Nimmt man diese wörtlich, dann ist jeder betroffen, der mit seiner Webseite Einnahmen erzielt. Denn er müsste prüfen, ob auf der verlinkten Seite sich urheberrechtswidriger Inhalt befindet.
Ansonsten muss er mit einer Abmahnung und hohen Kosten rechnen. Weiterlesen