Das Internet der Dinge und das Auto (02.02.2014)

Vor zwei Wochen habe ich das erste Mal über das Internet der Dinge geschrieben. Und was ist diese Woche? Es überschlagen sich die Dinge bezüglich Kraftfahrzeugen und den Wünschen der Polizei.

Da gibt es z.B. das European Network of Law Enforcement Technology Services (Enlets – etwa: Europäisches Netzwerk für technische Dienste bei der Strafverfolgung), die zur Europol Platform for Experts gehört. Enlets hat sich ein Arbeitsproramm bis zum Jahre 2020 gegeben. Dieses umfasst fünf Punkte, darin z.B. eine automatischen Nummernschilderkennung sowie die Entwicklung eines Standards, um Kraftfahrzeuge per Fernsteuerung zu stoppen.

Die Arbeitspapiere von Enlets sind nicht unwichtig. Sie werden regelmäßig im Rat für Justiz und Inneres in der EU diskutiert. Es ist aber auch nicht so, dass dies damit bereits beschlossene Sache ist, wie mancher diese Woche weismachen wollte.

Es gibt viele Gründe, dass dies Unsinn ist. Es bedeutet zunächst, dass in jedes Auto eine Fernsteuerung eingebaut wird, die natürlich bedingt, dass jederzeit der Standort jedes Auto festgestellt werden kann. Will das jemand, dass jederzeit der Standort seines Autos ermittelt werden kann?

Was ist, wenn das Auto mitten im fließenden Verkehr gestoppt wird? Natürlich könnten auch Kriminelle dieses System überlisten und Autos zum Halten zwingen.

Aber dies ist nur ein besonders plakatives Beispiel, dass diese Woche durch die Medien ging. Dabei ist es doch so, dass in den heutigen Autos bereits bis zu 80 bis 100 Geräte, je nach Quelle, arbeiten, die Daten erheben.

Britische Autoversicherer bieten Rabatte an, wenn der Versicherte eine Blackbox, ähnlich denen in Flugzeugen, einbaut, die alle möglichen Daten über das Fahrverhalten aufzeichnet und an den Versicherer weiterleitet. Seit ca. einem Monat gibt es dies versuchsweise auch in Deutschland. So können Position, Temperatur, Tempo, Verbrauch, Bremsmanöver, Beschleunigung und vieles mehr übermittelt werden. Aus diesen Daten lässt sich dann leicht schlussfolgern, ob der Fahrer eher zu den Rasern oder den Schleichern zählt, ob er sich mit seinem Auto in gefährlichen Gegenden aufhält und ebenfalls vieles mehr.

Hiernach lassen sich die Versicherungstarife staffeln. Und am schlechtesten wird dann derjenige eingestuft, der nicht auf seine Privatsphäre verzichten will und der Sammlung und Übertragung seiner Daten widerspricht.

Oder anders ausgedrückt: Wer sich nicht überwachen lässt, ist verdächtig!

Es gibt eine Allianz von Autokonzernen wie Audi und Internetfirmen wie Google und Facebook. Sie wollen in Zukunft mehr zusammenarbeiten. Denn sie haben festgestellt, dass es noch immer mindestens eine Milliarde Menschen gibt, die Auto fahren, ohne dabei mit dem Internet zu tun zu haben. Sie produzieren keine Daten. Dies soll geändert werden. Zunächst soll die Benutzung der Datenbrille Google Glass gefördert werden.

Und wer weiß schon, dass ab 2015 alle neuen Autos mit der sogenannten E-Call-Funktion ausgestattet sein werden? Sie meldet im Falle eines Unfalles automatisch den Standort und weitere Daten an Polizei und Rettungsdienste. Dies wird als Verbesserung der Verkehrssicherheit gefeiert.

Wie meist trumpft die Sicherheit gegen die Freiheit. Und es stellt sich die Frage, kann und darf man diese Funktion abstellen?

Ja, die Daten eines Autos können ein umfassendes Profil von seinem Fahrer erstellen. Wann fährt er wohin. Ist er müde oder aggressiv, es gibt ja bereits Systeme, die den Sekundenschlaf überwachen können sollen. Welche Musik oder welchen Sender hört er. Mittels solcher Profile kann bei mehreren Benutzern sogar festgestellt werden, wer das Auto gerade benutzt.

Diskutiert wurde dies alles letzte Woche auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar. Es gab einen Arbeitskreis VII, der sich damit beschäftigte, wem die Fahrzeugdaten gehören. Die Empfehlungen bleiben jedoch sehr im Allgemeinen und sind wenig hilfreich.

Die Problematik beginnt damit, wem die Daten gehören, die erhoben und übertragen werden. Für mich ist dies einfach, sie gehören dem Besitzer bzw. dem Fahrer des Fahrzeugs. Aber natürlich gibt es immer Juristen, die mit feinen Begründungen erklären weshalb die Daten dem Versicherer, dem Hersteller oder der Polizei gehören müssen.

So sagte auf dem Verkehrsgerichtstag ein Vertreter der Polizeigewerkschaft, wenn der Bürger wisse, dass Fahrdaten aus seinem Auto ausgelesen werden können, werde er vorsichtiger fahren.

Wieder: Wer sich nicht überwachen lässt, ist verdächtig!

In Goslar wurden Systeme präsentiert, die es ermöglichen, Kolonne fahrende Autos über eine Cloud zu koordinieren, so könnten Staus und Auffahrunfälle verhindert und der Benzinverbrauch reduziert werden. Viele freuen sich über diese Zukunft. Dabei gibt es dieses Verkehrsmittel schon länger als das Auto, es nennt sich Eisenbahn und welche tollen Vorteile es hat sieht man an der Deutschen Bundesbahn.

Das Auto war mal ein Mittel der Freiheit. Es erlaubte, unabhängig von anderen, sich an andere Orte zu begeben, wann man wollte. Nun soll einem diese Freiheit mittels Fernsteuerung und Überwachung wieder weggenommen werden.