Verfassungsschutz, Journalisten und deren Überwachung, Teil 2 (09.02.2014)

Bereits am 29.09.2013 habe ich dazu berichtet.

Es waren mindestens sieben Journalisten, über die vom Verfassungsschutz in Niedersachsen Daten gesammelt wurden. Und viele davon waren und sind im Bereich Rechtsextremismus tätig.

Bei einer Journalistin wurde sogar auf ihre Anfrage im Jahre 2012 hin behauptet, dass keine Daten über sie gespeichert seien. Diese Journalistin war u.a. als Expertin zu Rechtsextremismus zum NSU-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag geladen.

Unklar bleibt weshalb der Verfassungsschutz meinte Daten über diese Journalisten sammeln zu müssen. Wollte er deren Wissen über Rechtsextremismus abschöpfen? Schon dies wäre bei Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten nicht zulässig. Oder müssen wir uns Sorgen machen, weil es vielleicht ganz andere Gründe gab?

Inzwischen ist zumindest die Sache mit der vorgenannten Journalistin, es handelt sich um Frau Andrea Röpke, vor Gericht gelandet.

Vorab, Frau Röpke ist eine renommierte Journalistin, die für ihre Arbeit als Fachjournalistin zum Thema Rechtsextremismus bereits mehrfach ausgezeichnet wurde. Ihre Recherchen erscheinen in vielen Medien. Nicht umsonst wurde Sie als Sachverständige im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags und in den Gremien in Sachsen und Bayern gehört. Unbestritten zählt die Journalistin zu den kompetentesten Kennern der rechten Szene.

Sie will vor dem Verwaltungsgericht Stade eine vollständige Einsicht in die vom Verfassungsschutz über sie erhobenen Akten erzwingen. Ihr war bekanntlich zunächst mitgeteilt worden, dass über sie keine Daten gespeichert seien, dann wurde bekannt, dass die Einträge nach der Anfrage gelöscht wurden und schließlich erhielt Frau Röpke eine rekonstruierte Version der über sechs Jahre geführten Akte.

In einem anderen Fall, war mit der Begründung „Quellenschutz“ die Einsicht versagt worden, auch das Gericht erhielt damals keine Einsicht.

Was mich im konkreten Fall hellhörig macht ist jedoch die politische Handhabung. Die Vorfälle waren im Wesentlichen noch unter dem früheren CDU-Innenminister geschehen. Und die nun den Innenminister stellende SPD hatte zunächst von einem Angriff auf die Pressefreiheit gesprochen. Sie wechselte auch den Chef des Verfassungsschutzes in Niedersachsen und besetzte diesen Posten mit Frau Brandenburger, die ein SPD-Parteibuch hat.

Es ist aber sicher nicht unwichtig zu wissen, dass Frau Brandenburger es bereits unter dem CDU-Minister es bis zur Sprecherin des Verfassungsschutzes gebracht hatte und in dieser Funktion bereits alles deckte, was zu decken war. Und der SPD-innenminister deckt offensichtlich ebenfalls das jetzige Verhalten des Verfassungsschutzes, d.h. die Verweigerung der vollständigen Akteneinsicht.

Wie im zitierten Blog geschrieben wird, Frau Röpke macht das, was Politiker in ihren Sonntagsreden Tag ein, Tag aus fordern: Sie sieht hin, wenn Neonazis auftreten und verschließt nicht die Augen. Ich gehe noch einen Schritt weiter, sie macht die Arbeit des Verfassungsschutzes, der dann aber eher sie beobachtet, anstatt die Neonazis.

Und jetzt lehne ich mich noch ein bisschen mehr aus dem Fenster. Es gibt in Baden-Württemberg einen SPD-Innenminister, der relevante Akten nur sehr zögerlich an den NSU-Ausschuss im letzten Bundestag in Berlin lieferte. Es ist schon nett zu sehen, wie die SPD brutalst mögliche Aufklärung fordert, wenn sie in der Opposition ist, davon aber nichts mehr wissen will, wenn sie den Innenminister stellt. Ein Schelm wer dabei böses denkt.

Ich wünsche Frau Röpke viel Erfolg bei ihrer Klage.

Und abschließend: Zurzeit überprüft beim Verfassungsschutz in Niedersachsen eine Arbeitsgruppe ca. 9000 personenbezogene Speicherungen. Mit der Fertigstellung des Untersuchungsberichts wird zur Jahresmitte gerechnet. Was dabei herauskommen wird, kann man sich ausrechnen, wenn man das Verhalten des Verfassungsschutzes in dieser Sache sich ansieht. Nichts, es sei denn man zwingt ihn dazu.