Geoblocking und Urheberrecht (29.03.2015)

Die Kommission der Europäischen Union hat diese Woche mitgeteilt, dass sie das Geoblocking abschaffen will. Dies ist Teil ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt. „Ich hasse Geoblocking aus tiefstem Herzen“, sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige EU-Vizepräsident Andrus Ansip.

Was ist Geoblocking?

Geoblocking verhindert den Abruf von Sportberichten, Fernsehen, Filmen, Musik etc. aus anderen Ländern. Die Inhalte sind für bestimmte Länder gesperrt.

So sind z.B. die Inhalte von Mediatheken von TV-Sendern oder sonstige Videoinhalte in Ländern außerhalb des Landes, in dem der Sender ausstrahlt, oft nicht verfügbar. Denn in diesen anderen Ländern gehören die Rechte anderen Fernsehsendern. Deshalb ist dies auch eine Frage des Schutzes von digitalen Urheberrechten. Und dies ist der große Problempunkt bei der Abschaffung des Geoblocking.

Darunter fallen weiter Youtube-Videos, die in Deutschland nicht verfügbar sind oder Fernsehserien wie Doctor Who, die man nur in Großbritannien anschauen kann, aber nicht in Deutschland.

Hier sind die Kommissare und Parlamentarier auch direkt betroffen, wenn sie Fußballspiele aus ihrer Heimat aus solchen Gründen nicht sehen können.

Das Geoblocking verhindert ausgerechnet im digitalen Bereich die Erreichung eines der wichtigsten Ziele des Binnenmarktes, nämlich die Beseitigung territorialer Beschränkungen und den schrankenlosen Zugang zu Dienstleistungen.

Was sind die Positionen?

Es gibt viel Lobbyarbeit für die Beibehaltung des Geoblocking. So herrschen z.B. in Frankreich Ängste, dass die Aufgabe des Territorialprinzips zu einem Niedergang der europäischen Kultur führen könnte. Dies zeigt auch die ansonsten vorherrschende Angst vor den großen Internetfirmen aus den USA. Aber Angst war schon immer ein schlechter Ratgeber.

Denn das Geoblocking behindert nicht nur die Nutzer des Internets, es verhindert im Gegenteil bereits, dass sich europäische Firmen überhaupt etablieren können. Denn man gibt ihnen nicht dieselben Möglichkeiten, die Firmen in den USA haben. Vielmehr pflegt jedes Land in Europa seinen Gartenzaun so wie dies früher auch bei der Güterproduktion oder im Bereich des Verkehrs der Fall war. Letzteres ist mir noch aus den Anfängen meiner Berufstätigkeit, als ich bei einem Verband im Transportbereich arbeitete, sehr gegenwärtig, aber auch diese Gartenzäune sind damals schnell gefallen.

Wenig berücksichtigt wird auch der Unterschied zwischen großen und kleinen Ländern und die verschiedenen Sprachen.

So sind die Bewohner kleiner Länder in ihrem Zugang zu kulturellen Inhalten durchaus eingeschränkt, weil die geringe Wirtschaftlichkeit manches Angebot dort gar nicht entstehen lässt. Der estnische Kommissar Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständig ist beschreibt dies m.E. zutreffend als „diskriminierend“.

Folgen

In meinen Augen ist es schlicht albern zu glauben, dass man die oben bereits genannten Gartenzäune auf Dauer aufrechterhalten kann. Oder man wird dauerhaft einen Teil der europäischen Bürger diskriminieren.

Man wird sich kreative Gedanken über das Urheberrecht machen müssen, damit es kompatibel mit dem Binnenmarkt wird. Hier stur an alt hergebrachten Systemen festzuhalten, ist nicht hilfreich, sondern wird erst recht zu deren Untergang führen. Der Bereich der Kultur sollte hier nicht penetrant nein sagen, sondern sich an die Spitze der Bewegung für bessere Lösungen setzen.

Man wird sich grundsätzlich zu überlegen haben, weshalb es ein Urheberrecht gibt, was es konkret schützen soll und wem es dient. Wer sich dieser Diskussion verweigert hat schon verloren.

Um nicht falsch verstanden zu werden, Urheberrechte sind wichtig, schließlich soll jeder Kulturschaffende oder sonstige Geistesarbeiter den Ertrag seiner Bemühungen erhalten. Es liegt nicht zuletzt in meinem eigenen Interesse, dass nicht jeder einfach abkupfern kann.