Vorratsdatenspeicherung doch für Geheimdienste

Wird unser Justizminister wieder umfallen? Noch letztes Jahr bei der Präsentation seines Gesetzentwurfes für die Vorratsspeicherung äußerte er sich wie folgt:

Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de

„… Naja, in den Genuss dieses Gesetzes kommen nur die, die auch erwähnt werden, also nicht der Verfassungsschutz. … Der Verfassungsschutz, das Verfassungsschutzamt ist in dem Gesetz nicht vorgesehen für einen Zugriff nach den Regeln, die wir in diesem Gesetz vorschlagen werden. …“

In einem Fragen- und Antwortenpapier des Justizministeriums findet sich folgende Passage:

„… Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die gespeicherten Daten zu eng definierten Strafverfolgungszwecken abrufen. Den Ländern wird ermöglicht, einen Abruf der Verkehrsdaten in ihren Polizeigesetzen zu regeln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für bestimmte konkrete schwerste Gefahren vorliegen. Nachrichtendienste wie der BND sind nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs und erhalten keinen Zugriff auf die Daten. …“

Klare Aussage somit, Zugriff haben nur Strafverfolgungsbehörden. Nachrichtendienste wie der Verfassungsschutz zählen dazu nicht.

Neun Monate später

Neun Monate nur, wenn wir von der eingangs genannten Äußerung von Herrn Maas ausgehen. Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung (offiziell heißt es Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten) selbst trat erst am 18.12.2015 in Kraft. Veröffentlicht wurde es nämlich erst am 17.12.2015 im Bundesgesetzblatt.

Doch schon vorher brachen sich die Begehrlichkeiten Bahn. Den Anfang machte Bayern.

In der Kabinettsitzung vom 15.12.2015 beschloss die Regierung des Landes Bayern einen Gesetzentwurf. Nach diesem soll es dem bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz möglich sein auf die Vorratsdaten zuzugreifen.

Wie immer, wenn es darum geht die Freiheit des Bürgers einzuschränken beruft man sich auf die Abwehr von Terroranschlägen. Der bayerische Innenminister:

„Die verheerenden Anschläge in Paris am 13. November 2015 haben uns deutlich vor Augen geführt, dass eine funktionsfähige Sicherheitsarchitektur für eine freiheitliche Demokratie überlebenswichtig ist“.

Ob ihm wohl bewusst ist, dass nahezu alle Attentäter von Paris im Fokus der Sicherheitsbehörden standen? Was soll dadurch gewonnen werden, dass noch ein Datenfriedhof mehr angelegt wird?

Soweit ersichtlich hat sich das Justizministerium dazu bisher nicht geäußert.

Dafür hat diesen Monat der Bundesvorstand der CDU ebenfalls beschlossen, dass der Verfassungsschutz Zugriff auf die Vorratsdaten bekommen soll:

„… Wir haben die Speicherfristen für Verbindungsdaten (sogenannte „Vorratsdatenspeicherung“) eingeführt und sorgen damit für wirkungsvollere Strafverfolgung. Künftig sollen diese Daten auch Verfassungsschutzbehörden nutzen können. Wir setzen uns mit Nachdruck für die wirksame Überwachung auch verschlüsselter Kommunikation (sogenannte „Quellen-TKÜ) ein und wollen den
Verfassungsschutzbehörden die Befugnis zur „Online-Durchsuchung“ zur Vorbeugung vor terroristischen Aktivitäten geben. …“

Gerechtfertigt wird dies hier mit dem islamistischen Terrorismus. Zu dieser Show muss ich nicht wiederholen, was ich oben bereits anführte.

Ausblick

Und Herr Maas? Er äußert sich nicht, aber er wird wieder umfallen. Er hatte sich früher ja auch gegen die Vorratsdatenspeicherung an sich ausgesprochen. Aber auf Weisung seines Parteivorsitzenden ist er ohne viel Federlesens in die andere Richtung gesprungen. Er wird dies auch dieses Mal tun.

Da heißt es doch immer, die Taten der Terroristen in Paris seien ein Angriff auf unseren Lebensstil. Dem stimme ich zu.

Umso schlimmer, dass führende Personen in unserer Welt den Terroristen helfen wollen diesen Angriff erfolgreich zu Ende zu bringen, in dem sie denen helfen unsere Freiheit zu beschränken.

Und die Begehrlichkeiten zur Verwendung der Vorratsdaten werden weiter wachsen. Dabei erscheint es mir völlig hirnrissig noch mehr Daten in weiteren Datenfriedhöfen zu hinterlegen. Besser wäre es die tatsächlich Verdächtigen zu überwachen statt jeden Bürger zum Verdächtigen zu stempeln. Aber dazu heißt es immer, reichen die personellen und materiellen Ressourcen nicht aus.

Diese ganze Vorratsdatenspeicherung ist somit reine Symbolpolitik. Bis heute gibt es keinen Nachweis, dass mit ihrer Hilfe tatsächlich das Verbrechen besser zu bekämpfen ist. Dazu darf ich auf meine früheren Artikel auf diesem Blog verweisen.