Neues von der Vorratsdatenspeicherung

Lupo / pixelio.de

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Die Neufassung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) trat am 18.12.2015 in Kraft. Zahlreiche Verfassungsbeschwerden sind inzwischen beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Meist aus der Sicht der Bürger und der Beeinträchtigung von deren Rechten. Der Europäische Gerichtshof hatte seiner Entscheidung vom 08.04.2014 ja die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und des Schutzes personenbezogener Daten zugrunde gelegt.

Nun reichte ein Internetprovider, die Fa. SpaceNet am 25.04.2016 eine anders geartete Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein. SpaceNet hat seinen Sitz in München und bietet Hosting sowie sonstige Internetdienstleistungen für Geschäftskunden an.

Unterstützt wird die Klage von dem Verband der Internetwirtschaft, eco, der ca. 800 Mitgliedsunternehmen zählt. Die Klageschrift erstellte Herr Prof. Bäcker vom KIT in Karlsruhe, Professor für öffentliches Recht, insbesondere öffentliches Informationsrecht, Datenschutzrecht und Regulierungsrecht.

Um was geht es in dieser Klage?

SpaceNet will Punkte geklärt haben, die nicht Gegenstand der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind. Es geht deshalb neben der bereits oben angesprochenen  Achtung des Privatlebens oder dem Schutz personenbezogener Daten um die Berufsfreiheit und die unternehmerische Freiheit.

Konkret gerügt wird

  • ein Verstoß der Speicherpflicht aus § 113b Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) gegen die Berufsfreiheit und unternehmerische Freiheit in den Art. 15 und 16 Europäischen Grundrechtecharta (GRCh)
  • ein Verstoß der §§ 113a ff. TKG gegen die Grundrechte ihrer Kunden auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie auf den Schutz der personenbezogenen Daten aus Art. 7 und 8 GRCh

Es wird dargelegt, dass die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten gegen das Recht der EU verstoße, insbesondere unter Berücksichtigung des eingangs genannten Urteils des EuGH.

Zusätzlich beanstandet die Klägerin die Verletzung der Rechte von Anbietern von Internetdienstleistungen. So seien insbesondere die Formulierungen zur Sicherung der zu speichernden Daten in § 113d TKG unklar und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) extrem belastend. Die ins Auge gefassten Entschädigungsregelungen seien bei weitem nicht ausreichend.

Der gem. § 113f TKG von der Bundesnetzagentur zu erstellende Anforderungskatalog an die technischen Vorkehrungen zur Sicherung der gespeicherten Daten existiert noch nicht.

SpaceNet hat auch deshalb einen Eilantrag gestellt zur Feststellung, dass es nicht verpflichtet ist die Daten zu speichern, zumal ja wesentliche Elemente der Art und Weise der Speicherung noch nicht feststehen.

Es wird spannend sein, wie das Gericht diesen entscheidet.

Bewertung

Dass ich der Auffassung bin, dass die VDS, auch in der jetzigen Form, gegen Grundrechte verstößt ist für regelmäßige Leser dieses Blogs keine Neuigkeit. Dies muss ich nicht zum wiederholten Male ausführen.

Aber es lohnt ein Blick auf die Pflichten der Internetprovider und die bereits oben angesprochenen Entschädigungszahlungen.

Wie dargelegt sind die Pflichten bisher nicht im Detail konkretisiert. Was immer ein Provider jetzt in die Wege leitet kann sich somit als gegenstandslos erweisen. Schon dies erscheint äußerst problematisch.

Interessant ist die Regelung der Entschädigungszahlungen in § 113a Absatz 2 TKG:

„Für notwendige Aufwendungen, die den Verpflichteten durch die Umsetzung der Vorgaben aus den §§ 113b, 113d bis 113g entstehen, ist eine angemessene Entschädigung zu zahlen, soweit dies zur Abwendung oder zum Ausgleich unbilliger Härten geboten erscheint. Für die Bemessung der Entschädigung sind die tatsächlich entstandenen Kosten maßgebend. Über Anträge auf Entschädigung entscheidet die Bundesnetzagentur.“

Ich hoffe, es nimmt mir jetzt niemand übel, wenn ich dazu feststelle: Ein Witz.

Da wird ein privates Unternehmen verpflichtet staatliche Vorgaben auszuführen und umzusetzen.

Der Staat will eine „angemessene Entschädigung“ bezahlen. Schon daraus ergibt sich, dass der Staat nicht alle Kosten, die er dem Unternehmen aufbürdet ausgleichen will, sondern nur dass, was seine Behörden als angemessen ansehen. Also wieder mal ein Anwaltsbeschäftigungsprogramm.

Und die Entschädigung soll auch nur das betragen was „zur Abwendung oder zum Ausgleich unbilliger Härten geboten erscheint.“ Damit ist vollends klar, dass der private Unternehmer auf einem Großteil der Kosten sitzenbleiben wird, die er für die Speicherung und Sicherung von Daten aufwenden muss, die der Staat für notwendig erachtet, um Kriminalität bekämpfen zu können.

Der weitere Satz „Für die Bemessung der Entschädigung sind die tatsächlich entstandenen Kosten maßgebend“ ist dann nur noch kosmetischer Natur. Wenn der Gesetzgeber die tatsächlich entstehenden Kosten begleichen wollte, hätte er dies ganz einfach formulieren können, „die dem Unternehmen entstandenen Kosten werden erstattet“.

Dann hätte das Unternehmen immer noch die Pflicht die tatsächlich entstehenden Kosten darzulegen und zu beweisen. Das Gedöns mit „angemessen“ und „unbilligen Härten“ zeigt jedoch klar, dass genau dies nicht gewollt ist.

Für eine Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur zur Frage der Entschädigung von Bürgern und Unternehmen, wenn der Staat ihnen Pflichten auferlegt, die aus seiner hoheitlichen Tätigkeit resultieren, ist im Rahmen eines Blogs kein Platz.

Natürlich wird jetzt wieder der Satz „Eigentum verpflichtet“ kommen.

Die großen Platzhirsche wie die Deutsche Telekom werden im Zweifel auch kein Problem haben. Aber gerade die kleinen Provider wird es empfindlich treffen.

Aber schauen wir doch mal was in der Begründung des Regierungsentwurfes steht:

„… Außerdem sieht das Gesetz in Absatz 2 Entschädigungsmöglichkeiten für Unternehmen vor, die eine unbillige Härte bei der Durchführung der Speicherverpflichtung nachweisen können. Entsprechende Anträge werden von der Bundesnetzagentur geprüft, wobei die Antragsteller darlegen müssen, dass die Auswirkungen der Speicherpflicht für ihr Unternehmen erdrosselnde Wirkung haben könnte….“

Erdrosselnde Wirkung? Geld soll es wohl nur geben, wenn der Pleitegeier zur Tür hereinschaut? Das ist sicher nicht gemeint, wenn das Grundgesetz in Artikel 14 davon spricht, dass Eigentum verpflichtet.

Und an anderer Stelle des Regierungsentwurfes findet man folgendes:

„… Noch nicht abzuschätzen ist, wie sich die Entschädigungsregelung in § 113a Absatz 2 TKG-E auswirken wird. Von den vorhandenen ca. 1 000 Anbietern sind 20 so groß, dass sie 98 Prozent des Marktes abdecken, die übrigen sind kleine bis mittlere Unternehmen mit nur wenigen Teilnehmern, von denen voraussichtlich einige ein unbillige Härte in den zu tätigenden Investitionen geltend machen werden. Dies kann jedoch erst geschehen, wenn der entsprechende Anforderungskatalog (§ 113 f. TKG-E) durch die Bundesnetzagentur erstellt wurde. …“

Der Gesetzgeber geht somit davon aus, dass eine unbillige Härte nur bei ganz wenigen Anbietern entstehen wird. Er will die gesammelten Daten nahezu umsonst haben.

Fazit

Und alles für eine Maßnahme, nämlich die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten, deren Wirkung bisher niemand darlegen konnte?

Bei den letzten Terroranschlägen in Brüssel und Paris waren nahezu alle Attentäter den Sicherheitsbehörden bekannt.

Was hätte denn da die VDS bringen sollen? Präventiv sowieso nichts und hinterher hätte man festgestellt, dass sie miteinander telefoniert oder sich Nachrichten geschickt haben. Da hätte die VDS dieselbe Wirkung gehabt wie ein Kiesel, den man in den Ozean wirft um Wellen zu erzeugen.

Man hätte besser die bekannten Personen engmaschig überwacht. Aber dies scheitert ja immer an fehlenden personellen Ressourcen.

Wenn ich mir vorstelle wie viele Millionen die VDS kosten wird. Durch den Regierungsentwurf geistern Zahlen zum Investitionsaufwand von einmal 75 Mio. EURO und ein anderes Mal von 300 Mio. EURO. Der Branchenverband eco spricht sogar von Investitionskosten in Höhe von 600 Millionen EURO. Hinzu kommen die laufenden Kosten.

Damit könnte man eine Menge Personal beschäftigen, um die Terroristen dingfest zu machen.

Aber der Staat will ja dieses Geld gar nicht aufwenden, er will sich die Speicherung von den privaten Unternehmen bezahlen lassen, siehe oben.