Die Vorratsdatenspeicherung und weshalb man am Handy von Frau Zschäpe erkennen kann, dass sie nichts taugt

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Was hörten wir nach den Anschlägen von Paris im November 2015:

„Das eng gefasste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung muss überdacht werden“, betonte der stellvertretende Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek.

Arnold Plickert, der GdP-Chef Nordrhein-Westfalens, fordert dies ebenfalls: „Wir können damit möglicherweise zukünftige Terroranschläge verhindern, weil wir so an Informationen über die Terroristen kommen, an die wir sonst nicht gelangen“. Die Speicherfristen müssten dafür aber bei mindestens einem Jahr liegen.

Und was sagt nach den Anschlägen von Brüssel unser Innenminister in diesem Monat:

„Datenschutz ist schön, aber in Krisenzeiten wie diesen hat Sicherheit Vorrang“, meinte Bundesinnenminister Thomas de Maizière in den Tagesthemen der ARD.

Gängig sind auch Forderungen nach mehr Datenaustausch auf europäischer Ebene. Dies muss man sicher differenziert sehen, aber es ist hier nicht das Thema.

Verbindungsdaten in der Praxis

Nein, hier soll das Thema sein, was passiert wenn massenhaft Daten zur Verfügung stehen.

Der Deutsche Bundestag hat bekanntlich einen weiteren Untersuchungsausschuss zu den Vorgängen um die Terrorgruppe NSU eingerichtet. Dort fand am 18.03.2016 eine Anhörung statt.

Am 04.11.2011 hatte Frau Zschäpe nach dem Tod der Herren Böhnhardt und Mundlos die gemeinsame Wohnung in Zwickau in Brand gesetzt.

Die Polizei bemühte sich um die Daten des Handys von Frau Zschäpe. Eine Vorratsdatenspeicherung (VDS) gab es damals nicht. Vor dem Untersuchungsausschuss sagte nun der für die Auswertung der Handydaten zuständige Kriminaloberkommissar des BKA aus.

Von einigen Providern seien nur Nummern übermittelt worden, bei denen die letzten drei Stellen durch „x“ ersetzt worden waren. Insgesamt habe es sich dabei um 42 Telefonnummern gehandelt.

Der Aufwand die Inhaber dieser Nummern zu ermitteln sei jedoch zu groß gewesen, denn im Extremfall hätte man 42.000 Nummern überprüfen müssen. Man hat es deshalb erst gar nicht versucht.

Weitere 412 Rufnummern seien vollständig vorgelegen. Für deren Überprüfung habe man bereits sechs Monate benötigt.

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses findet dieses Vorbringen genauso skandalös wie ich.

Er weist zunächst darauf hin, dass einige Nummern klar als Behördennummern erkennbar waren. Die letzten Nummern waren dann wohl nur die jeweilige Durchwahl.

Und natürlich fragt man sich, weshalb die Nummern, auch die unvollständigen, nicht wenigstens mit denen bekannter Extremisten abgeglichen wurden.

Dass man für 412 Nummern sechs Monate benötigt ist ebenfalls kaum nachvollziehbar. Gehen wir mal von fünf Arbeitstagen die Woche und vier Wochen je Monat aus, dann waren dies 120 Arbeitstage. Pro Tag hat man somit 3,4 Nummern abgeklärt. Angesichts der Mordserie des NSU nicht gerade üppig.

Fazit

Mein Mantra, dass die VDS bestenfalls zu Datenfriedhöfen führt wird damit mal wieder bestätigt.

Trotzdem sollen ständig immer mehr Daten gespeichert werden. Es wäre sicher erfolgreicher, wenn man die bekannten Daten richtig nutzen würde. Zumal sowohl in Paris als auch in Brüssel die bisher bekannten Täter den Behörden fast alle schon bekannt waren.