LuxLeaks, Strafen gegen Whistleblower in der Berufungsinstanz reduziert

Bernd Kasper / pixelio.de

Auch in zweiter Instanz wurden die Whistleblower verurteilt. Die Strafen fielen jedoch geringer aus. Ich habe hierzu im Jahre 2014 und dann wieder über den Prozessbeginn im Januar sowie das Urteil erster Instanz im Juli 2016 berichtet.

Worum geht es?

Luxemburg genehmigte Steuerkonstruktionen für multinationale Unternehmen, die dazu führten, dass die Steuerlast teilweise weniger als 1 Prozent betrug. Beispiele habe ich im Jahre 2014 dargestellt. Dokumente über solche Vorgänge hatten die Whistleblower an die Medien weitergeleitet.

Problem ist, dass jeder Bürger seine Steuern bezahlen muss, während große Konzerne mit Hilfe komplizierter rechtlicher Strukturen diese stark senken können. Dabei werden die unterschiedlichen steuerlichen Bestimmungen verschiedener Länder genutzt.

Das Europaparlament beschäftigte sich in zwei Ausschüssen mit diesen Steuervermeidungskonstruktionen. Es stellt im Juli 2016 folgende Forderungen:

  • eine schwarze Liste der Steuerparadiese von der Kommission,
  • von den Mitgliedstaaten Strafen gegen Manager, die in Steuerhinterziehung verwickelt sind,
  • Regelungen für sog. Transferpreise,
  • besseren Schutz für Whistleblower,
  • eine Regelung, die dafür Sorge trägt, dass in der EU erzielte Gewinne auch hier versteuert werden,
  • Verhaltensregeln für Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte und Beratungsfirmen.

Soweit ersichtlich ist bis heute fast nichts geschehen, mehr dazu am Ende des Artikels. Lediglich die Whistleblower und ein Journalist wurden strafrechtlich belangt.

Urteil in erster Instanz

Angeklagt waren zwei ehemalige Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, Herr Deltour und Herr Halet  sowie ein französischer Journalist, Herr Perrin.

Den beiden Whistleblowern wurden Diebstahl, illegale Zugriffe auf ein Computersystem, die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen, der Bruch der beruflichen Schweigepflicht und der Besitz von gestohlenen Dokumenten vorgeworfen. Den Journalisten beschuldigte man die Dokumente veröffentlicht zu haben.

Herr Deltour erhielt zwölf Monate Haft auf Bewährung und eine Geldbuße von 1.500 EURO. Das Bezirksgericht Luxemburg befand ihn für schuldig, rund 45.000 Seiten Dokumente über Steuervereinbarungen großer Konzerne in die Öffentlichkeit gebracht zu haben.

Herr Halet bekam eine Bewährungsstrafe von neun Monaten und eine Geldbuße von 1.000 EURO. Der Journalist wurde freigesprochen.

Interessant ist, dass PwC als Nebenkläger auftrat. Ihr wurde ein Schadensersatz von einem EURO zugesprochen. Mehr hatte PwC auch nicht verlangt. PwC wollte vor Gericht lediglich seine Eigenschaft als Opfer anerkannt sehen. Hierüber ließe sich trefflich diskutieren, aber dies ist hier nicht Thema.

Die Reaktionen waren teilweise erstaunlich.

Herr Deltour  hatte bereits im Jahre 2015 nicht nur den European Citizen’s Prize erhalten, sondern wurde auch vom Europäischen Parlament und dem in Folge seiner Enthüllungen eingesetzten Sonderausschuss als Whistleblower anerkannt. Selbst Herr Juncker meinte Herr Deltour habe in moralisch verantwortungsvoller Weise gehandelt und es sei keine gute Wahl, ihn strafrechtlich zu verfolgen. Herr Juncker war als Ministerpräsident in Luxemburg politisch im Endeffekt verantwortlich für die steuerlichen Vereinbarungen und ist inzwischen Präsident der Europäischen Kommission.

Festgehalten sei, dass interne Monierungen dieser Vereinbarungen von Herrn Deltour bei PwC damit beschieden wurden, dass diese Vereinbarungen nicht nur legal, sondern auch die wirtschaftliche Grundlage des Unternehmens seien.

Beide Whistleblower legten Rechtsmittel gegen dieses Urteil ein, ebenso die Staatsanwaltschaft.

Urteil in der Berufungsinstanz

Die Strafen wurden deutlich reduziert. Herr Deltour erhielt eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten und 1500 Euro Geldstrafe wegen Datendiebstahls. Ihm wurde der Diebstahl von 538 Steuervereinbarungen vorgeworfen. Freispruch erfolgte bezüglich des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Berufsgeheimnis. In diesem Punkt wurde er als Whistleblower anerkannt.

Herr Halet erhielt noch eine Geldstrafe von 1000 Euro. Bei der symbolischen Zahlung von einem EURO an PwC blieb es.

Den Freispruch gegen Herrn Perrin bestätigte das Gericht. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hatte mithin keinen Erfolg.

Herr Deltour wird das Urteil nochmals anfechten und Rechtsmittel beim Kassationsgerichtshof einlegen. Herr Halet hat sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch nicht entschieden.

Fazit

Es ist immer noch strittig, ob diese geheimen Abkommen rechtlich zulässig waren oder nicht doch gegen das Beihilferecht der EU verstießen.

Aber es gibt keinen Grund, dass multinationale Unternehmen ihre Steuerlast bis auf fast Null reduzieren können, während jeder einfache Bürger seinen Obolus entsprechend den geltenden Steuergesetzen zahlen muss. Er kann sich solch windige Konstruktionen, die zu der Steuerersparnis für die Großen führen ohnehin nicht leisten.

In verschiedenen Gremien, der EU, bei den G7, bei den G20, in der OECD und manch anderer Organisation wird darüber gesprochen solche Praktiken zu beenden. Geschehen ist fast nichts. Den Sonntagsreden, in denen nahezu alle Politiker Besserung geloben folgen kaum Taten.

Im Gegenteil:

Während der Zeit von Herrn Juncker als Premierminister in Luxemburg wurden ca. 300 solcher Vereinbarungen geschlossen. Herr Juncker wechselte 2013/2014 zur Kommission der EU, als Präsident.

Bereits im Jahr danach schloss Luxemburg 172 weitere Vereinbarungen. In der gesamten EU dürfte es ca. 1.000 solcher Vereinbarungen geben. Was da genau drin steht, ist unbekannt.

Bekannt ist jedoch, dass die EU-Kommission die Fa. Apple im August 2016 aufforderte 13 Mrd. EURO an Steuern an Irland nachzuzahlen. An Irland, weil dort der europäische Firmensitz ist. Ihrer Auffassung nach hatte Irland internationales Steuerrecht umgangen. Apple und Irland klagen dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof.

Zwei kleinere Verfahren laufen gegen Fiat in Luxemburg und Starbucks in den Niederlanden. In allen Fällen wendet die Kommission das Beihilferecht der EU an.

In diesem Jahr trat das Abkommen zum automatischen Informationsaustausch über Steuervorbescheide zwischen den Behörden der Mitgliedsstaaten der EU in Kraft. Damit sollen die Regierungen der Mitgliedsländer Kenntnis von den Steuerabkommen in anderen Mitgliedstaaten erhalten.

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Abkommen zentral bei der Kommission gespeichert werden. Jetzt erfährt die Kommission nur noch die Zahl der ausgetauschten Abkommen, aber nicht mehr die Inhalte. Gewonnen ist damit nichts.

Aber selbst gegen solche winzigen Schritte haben sich einzelne Staaten, wie Luxemburg, heftig und lange gewehrt.

Bei der Behandlung von Whistleblowern könnte sich jedoch etwas verbessern. Das Europaparlament hat die Kommission aufgefordert Vorschläge zum Schutz von Whistleblowern vorzulegen. Die Kommission befürwortet inzwischen ebenfalls einen solchen Schutz.

Sie hat im März eine Konsultation begonnen, in der Verbände, Interessenvertreter und Bürger mitteilen können, wie sie sich den Schutz solcher Informanten vorstellen. Das Ziel besteht darin, die Eingaben einer breiten Palette verschiedener Interessen, darunter öffentliche Behörden, Richter, Staatsanwälte, Bürgerbeauftragte, EU-Institutionen und Agenturen, internationale Organisationen, private Unternehmen, Berufs- und Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Gewerkschaftsverbände, Journalisten, Medienvertreter, die Zivilgesellschaft, Universitäten und die allgemeine Öffentlichkeit zu erfassen. Die Konsultation läuft noch bis zum 29.05.2017.

Im Anschluss daran könnte die Kommission dann auch Gesetzesvorschläge machen. Bis hier neue Regeln gelten kann es also noch dauern.

Ob dies später in der Praxis der Steuererhebung Folgen haben wird, muss man sehen. Wenn, dann wird es ein sehr zäher Fortschritt werden.

Dabei könnten die Steuern für den einfachen Bürger sinken, wenn jeder seinen ordnungsgemäßen Obolus entrichten würde. Es genügt nämlich nicht, dem Staat beim Ausgeben des Geldes auf die Finger zu schauen, es muss auch bei der Erhebung der Steuern gerecht zugehen.