UN-Sicherheitsrat als Weltgesetzgeber?! (12.10.2014)

Am 24.09.2014 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen unter Vorsitz des Präsidenten der USA, Herrn Obama, und auf Vorschlag der USA die Resolution 2178 zu sog. ausländischen Terrorkämpfern. Der einstimmige Beschluss erfolgte nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen. Dies bedeutet, es ist keine bloße politische Erklärung, sondern verpflichtet die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, also auch Deutschland, auf ein ganzes Paket gegen reisende Terroristen. In der Resolution geht es u.a. um Grenzkontrollen, Datenaustausch mit Fluggesellschaften und Strafvorschriften gegen die reisenden Terroristen (Fachbegriff: Foreign Fighters).

Der Beschluss bedeutet nach allgemeiner Lesart, dass alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ihre Gesetze an diesen Beschluss anpassen müssen.

In Deutschland ist es heute so, dass die Sicherheitsbehörden sofern sie von der Ausreise in ein Terroristen-Trainingscamp erfahren diese durch den Entzug des Reisepasses unterbinden. Dies wird nach der Resolution kaum noch genügen.

Nach der Charta der UN ist der Sicherheitsrat zuständig bei Bedrohungen des internationalen Friedens und der Sicherheit. Als eine solche Bedrohung wurde nach dem 11.09.2011 der internationale Terrorismus angesehen. So die Resolution 1373 vom September 2001, die den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen rechtliche Verpflichtungen auferlegte. Und so die Resolution 1390 von 2002, mit der eine weltweite und dauerhafte Liste von Al-Quaida- und Taliban-Terroristen aufgestellt wurde.

Aber die jetzige Resolution geht noch viel weiter. Sie betrifft Terrorismus allgemein, nicht nur den internationalen Terrorismus. Dies mag von den USA anders gemeint gewesen sein, so steht es aber nun da.

Gleich zu Beginn der Präambel heißt es „Terrorismus in allen seinen Arten und Erscheinungsformen“. Hä, was ist das denn für eine Definition? Es gibt nicht ein Kriterium in der Resolution dazu was eine Person zum Terroristen macht. Die Diktaturen und Autokraten dieser Welt danken bereits. Es wird wenig Schwierigkeiten bereiten jeden Andersdenkenden zum Terroristen zu stempeln.

Horribel ist insbesondere die Ziff. 6 der Resolution, nachfolgend in deutscher Übersetzung zitiert:

„6. Erinnert an seinen Beschluss in Resolution 1373 (2001), wonach alle Mitglied-
staaten sicherstellen werden, dass alle Personen, die an der Finanzierung, Planung, Vorbereitung oder Begehung terroristischer Handlungen oder an deren Unterstützung mitwirken, vor Gericht gestellt werden, und beschließt, dass alle Staaten sicherstellen müssen, dass ihre innerstaatlichen Gesetze und sonstigen Vorschriften schwere Straftaten ausreichend umschreiben, damit die folgenden Personen und Handlungen in einer der Schwere der Straftat angemessenen Weise strafrechtlich verfolgt und bestraft werden können:

a) ihre Staatsangehörigen, die in einen Staat reisen oder zu reisen versuchen, der
nicht der Staat ihrer Ansässigkeit oder Staatsangehörigkeit ist, und andere Personen, die von ihrem Hoheitsgebiet in einen Staat reisen oder zu reisen versuchen, der nicht der Staat ihrer Ansässigkeit oder Staatsangehörigkeit ist, um terroristische Handlungen zu begehen, zu planen, vorzubereiten oder sich daran zu beteiligen oder Terroristen auszubilden oder sich zu Terroristen ausbilden zu lassen;

b) die vorsätzliche Bereitstellung oder Sammlung von Geldern, gleichviel durch
welche Mittel und ob mittelbar oder unmittelbar, durch ihre Staatsangehörigen oder in ihrem Hoheitsgebiet mit der Absicht oder in Kenntnis dessen, dass diese Gelder zur Finanzierung der Reisen von Personen verwendet werden, die in einen Staat reisen, der nicht der Staat ihrer Ansässigkeit oder Staatsangehörigkeit ist, um terroristische Handlungen zu begehen, zu planen, vorzubereiten oder sich daran zu beteiligen oder Terroristen auszubilden oder sich zu Terroristen ausbilden zu lassen; und

c) die vorsätzliche Organisation oder sonstige Erleichterung, einschließlich An-
werbungshandlungen, der Reisen von Personen, die in einen Staat reisen, der nicht der Staat ihrer Ansässigkeit oder Staatsangehörigkeit ist, um terroristische Handlungen zu begehen, zu planen, vorzubereiten oder sich daran zu beteiligen oder Terroristen auszubilden oder sich zu Terroristen ausbilden zu lassen, durch ihre Staatsangehörigen oder in ihrem Hoheitsgebiet; „

Es geht dabei nicht darum, ob und wie dies gegen Staaten durchsetzbar ist, die es nicht tun oder die es gesetzgeberisch umsetzen, aber sich nicht daran halten. Man könnte hier z.B. an Saudi-Arabien oder die Golfstaaten denken.

Es geht darum, dass der Sicherheitsrat Diktaturen und Autokraten auf Antrag der USA einen Hebel gibt, um einen legalen Anschein dafür zu schaffen, alles zu bekämpfen, solange man es nur als Terrorismus bezeichnet. Man könnte jede politische Richtung, jede Gruppe, die sich für Menschenrechte gewaltfrei einsetzt unter diesen Begriff definieren. Schulungsmaßnahmen hierfür wären dann bereits kriminalisiert. Und das Regime könnte sich noch auf seine Pflichten aus der UN-Charta berufen.

Dass dies nicht absurd ist zeigt die Behandlung der Uiguren in China oder der Passentzug für Vertreter indigener Völker in Russland als diese vor einigen Wochen nach New York zur Weltkonferenz indigener Völker reisen wollten.

Überaus problematisch erscheint weiter die Verpflichtung zum Austausch zahlloser Passagierdaten bei Flugreisen ohne jeden Datenschutz.

Ohnehin ist schwer nachvollziehbar weshalb sich der Sicherheitsrat nicht nur auf den internationalen Terrorismus konzentriert und dessen Voraussetzungen noch nicht mal definiert. Aber damit hätte man wohl die Zustimmung von China und Russland nicht bekommen.

Wieder mal ein typisch amerikanischer Schnellschuss (erst schießen, dann fragen), gerne aufgenommen von den Diktaturen und Autokraten dieser Welt und wieder mal nicht nachvollziehbar, dass Europa dies einfach so mitspielt.

Ach Amerika, weshalb stellst Du meine Sympathie für Dich immer wieder auf solche Proben? Von der gegenwärtigen Regierung in Deutschland hätte ich ohnehin keinen Widerstand erwartet.