Wetterradar statt Windrad

 Markus Conrad  / pixelio.de

Markus Conrad / pixelio.de

Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gibt dem Wetterradar des Deutschen Wetterdienstes (DWD) den Vorzug vor einem Windrad.

Es hat die Klage eines Windenergieunternehmens abgelehnt. Dieses wollte in Wülfrath eine Windenergieanlage errichten. In ca. 11 km Entfernung steht ein Wetterradar des DWD. Die Anlage darf deshalb nicht errichtet werden.

Das Gericht entschied, dass die durch das Windrad entstehenden Störechos die Radarmessungen beeinträchtigten. Der DWD könne auch nicht darauf verwiesen werden durch Auslassung der gestörten Daten oder durch deren Interpolation Voraussagen zu erstellen. Denn dadurch blieben sog. „weiße Flecken“, so dass kleinräumige Wettererscheinungen, wie z.B. Hagel, nicht mehr erkannt werden. Und damit wäre eine rechtzeitige Warnung der Menschen in dem betroffenen Gebiet nicht mehr möglich.

Die ausführliche Begründung liegt leider noch nicht vor. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ist möglich.

Bedeutung

Bereits am 17.05.2015 habe ich die Problematik von Windrädern unter Hinblick auf die Wettervorhersage ausführlich erörtert.

Dort nehme ich auch Stellung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 23.03.2015. Dieses entschied gegenteilig zum Urteil von Düsseldorf.

Dabei geht es lediglich um einen Umkreis von 15 bis 20 km um das Wetterradar. Die Energiewende wird nicht davon abhängen, ob in diesem Umkreis Windräder aufgestellt werden. Zumal es nur 16 Wetterradars in Deutschland gibt.

Die Vorhersage von Unwettern ist aber essentiell für Menschenleben und große Sachschäden. Jeder hat dies von den letzten Unwettern sicher noch in Erinnerung.

Es bleibt nun abzuwarten, ob das Windenergieunternehmen den Antrag auf Zulassung der Berufung stellt. Oder ob es einen Präzedenzfall scheut. Ich werde zu gegebener Zeit weiter berichten.