Windräder beeinträchtigen die Unwettervorhersage

Der tägliche Wetterbericht, vor allem die Warnungen vor Unwettern, beruhen im wesentlichen auf dem Wetterradar des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Dessen Funktion wird durch Windräder stark eingeschränkt. Es kann so weit gehen, dass Unwetter für das Radar unsichtbar werden. Trotzdem hat nun das Verwaltungsgericht Trier (hier die Pressemitteilung) dies für unerheblich erklärt.

Die Heiligsprechung der erneuerbaren Energien wirkt. Was auch immer sie beeinträchtigen, ob Vögel, ob Wälder oder jetzt die Wettervorhersage, alles wird in einer kollektiven Verdrängungsleistung für unwesentlich erklärt. Lassen Sie mich dies am Beispiel der Vorhersage von Unwettern erläutern.

Mit der Schutzzone um Wetterradaranlagen haben sich bereits die Vereinten Nationen beschäftigt und empfehlen eine solche von 20 Kilometern. Der DWD begnügt sich in Deutschland mit 15 Kilometern.

Das Problem ist, dass die drehenden Rotoren die Messergebnisse verzerren. Sie täuschen Unwetter vor, die es nicht gibt und manchmal machen sie vorhandene Unwetter unsichtbar. Der DWD fürchtet, nicht mehr zuverlässig vor Sturm, Hagel oder Schnee warnen zu können. Er hält die 17 deutschen Wetterradarstationen für unverzichtbar für präzise Unwetterwarnungen.

Das Verwaltungsgericht Trier entschied am 23.03.2015 (Az 6 K 869/14 TR, hier das Urteil), dass es rechtens ist, wenn die Rotoren die Messergebnisse verzerren. Der DWD fürchtet, dass er seinem gesetzlichen Auftrag, vor gefährlichen Wettersituationen zu warnen, allenfalls noch eingeschränkt nachkommen kann. Das Gericht hat den Bau von drei Windkraftanlage im Eifelkreis Bitburg-Prüm für zulässig erachtet, obwohl diese nur zehn Kilometer von der Wetterradarstation in Neuheilenbach entfernt sind.

Dabei kommt das Gericht auf S. 21 seines Urteils zunächst zum Ergebnis, dass eine Störung des Wetterradars vorliegt, da es zu Fehlechos kommen könne. Dies stelle eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Baugesetzbuch dar.

Ob dies aber dem Bau der Windräder entgegensteht sei im Wege einer „nachvollziehbaren Abwägung“ zwischen diesen öffentlichen Belangen und dem Interesse an dem Bau der Windräder zu klären.

Es kommt zu dem Ergebnis, dass die öffentlichen Belange des Wetterradars dem Bau nicht entgegenstehen, weil der DWD der Störung des Wetterradars durch eine „Weiterentwicklung seiner Datenverarbeitung wirksam entgegentreten“ könne. Es könne ja die Software angepasst werden und fehlende Messwerte könnten „durch Werte an benachbarten Orten geschätzt werden“

Das Gericht beschäftigt sich auch ausführlich mit Mesozyklonen, die das Wetterradar nicht mehr erkennen kann. Es kommt zu der Auffassung, dass dies nicht weiter schlimm ist, da es sich um relativ seltene Ereignisse handle (S. 26 des Urteils). Na ja, Mesozyklone sind eine Vorstufe von Tornados. Hatten wir diese nicht in den letzten Wochen öfter mal in Deutschland, z.B. bei Augsburg?

So gibt es noch mehr Ungereimtheiten im Urteil, was im Rahmen eines Blogs aber zu weit führen würde dies alles zu thematisieren.

Der Bundesverband Windenergie geht nun davon aus, dass Windräder auch in der Umgebung der 16 anderen Wetterradarstationen errichtet werden können. Der DWD werde deshalb aufgefordert „den Versuch aufzugeben, weitere Windenergieprojekte zu blockieren und zeitlich zu verzögern“.

Dabei können nur durch die Daten der 140 Messstationen des DWD zu Windgeschwindigkeit und örtlichem Windaufkommen Windräder überhaupt vernünftig geplant werden. Und nur so konnten im Jahre 2014 1766 neue Anlagen gebaut werden, deren Leistung der von fünf Atomkraftwerken entspricht.

Nur durch die Radartechnik kann Schneefall, Hagel, Gewitter oder Starkregen in der Atmosphäre erkannt werden. Nur dadurch kann vorhergesagt werden wieviel Niederschlag an welchem Ort fallen wird. Ob dadurch eine Gefahr für die Menschen entsteht oder nicht.

„Die Rotorblätter erzeugen durch ihre permanente Drehung eine Phasenverschiebung der reflektierten Radarwelle – den sogenannten Doppler-Effekt“, so der DWD: „Eine Windenergieanlage wird deshalb nicht als stationäres und damit filterbares Störecho erkannt.“ Vielmehr führten die Rotordrehungen dazu, „dass das Echo der Windenergieanlage fälschlicherweise als sehr ergiebiger Niederschlag interpretiert wird“.

Eine weitere Beeinträchtigung ergebe sich „durch die Abschattung der Atmosphäre hinter einer Windenergieanlage“. Bei vielen Windrädern auf einem Haufen könne dieser Effekt, „bis zur völligen Auslöschung von Signalen aus solchen Gebieten führen“, warnt der DWD. „Die Folge: Unwetter werden nicht erkannt.“

Die vom Gericht angeratenen technischen Maßnahmen hält der DWD in absehbarer Zeit für nicht realisierbar, falls dies überhaupt in ferner Zukunft möglich sein sollte. Die Effekte der Windräder seien noch in mehr als 100 km Entfernung vorhanden und weltweit gebe es bisher keine Lösung dafür. Und dies wird nicht besser je höher die Windräder, inzwischen 200 Meter, werden.

Windkraft oder Wetterdienst?

Hierauf wird es natürlich in manchen Medien zugespitzt. Ich halte dies schlicht für Blödsinn.

Wir reden von einem Umkreis von 20 km um einer Wetterradarstation bzw. von 15 Kilometern, weil der DWD dies bereits hierauf reduziert hat.

Es kann mir keiner erklären, weshalb gerade in diesem Gebiet ein Windrad gebaut werden muss.

Nur weil beide, Wetterradartürme und Windräder, Horizontfreiheit mögen und dabei auf Berglagen spekulieren heißt das nicht, dass nicht ein Umkreis von 15 bis 20 km um lumpige 17 Wetterradartürme freibleiben könnte. Wir reden hier von gerade mal drei Prozent der Flächen, auf denen Windräder bisher nicht gebaut werden dürfen.

Natürlich versucht der DWD das Problem technisch zu lösen. Aber wie dargestellt, gibt es bisher keine Lösung. Von einer solchen zu fabulieren, wie die Richter in Trier, ist wenig hilfreich.

Deshalb muss gegenwärtig der Umkreis der Wetterradartürme frei von Windrädern bleiben. Dagegen hilft auch kein Heiligenschein für erneuerbare Energien.

Möglicherweise wird sich das Bundesverwaltungsgericht damit beschäftigen müssen.

Und der nächst Bereich, in dem es Ärger geben wird, ist die Flugsicherung. Auch hiervor wollen die Windkrafterzeuger keinen Halt machen.