Gaffen kann teuer werden

Seit vielen Jahren liest man immer wieder von Menschen, die bei Unfällen und Katastrophen nichts Besseres zu tun haben, als zu gaffen und den Helfern im Weg zu stehen. Neuerdings zücken diese Gaffer noch Ihre Smartphones um Fotos und Videos zu fertigen. Diese posten sie dann im Internet.

Und sie glauben, sie dürfen dies. Leider werden sie in diesem Irrglauben noch von Politikern wie dem Innenminister von Niedersachsen, Herrn Boris Pistorius von der SPD, unterstützt. Dieser meint „Wir brauchen dringend einen entsprechenden Straftatbestand“. Nach der Sommerpause will er einen Gesetzentwurf vorlegen.

Natürlich hat er Recht, wenn er sagt, dass solche Aufnahmen und deren Zurschaustellung einen schweren Verstoß gegen die Menschenwürde der Opfer darstellen. Diese Aufnahmen entstehen nicht aus einem Informations- oder Aufklärungsinteresse, sondern aus reiner Sensationsgier.

Und natürlich melden sich auch gleich Experten zu Wort: „Den Menschen das Fotografieren zu verbieten ist faktisch schwierig“, so Prof. Pfeifer von der Universität Köln. Es sei am Unfallort schwer zu entscheiden, ob ein Foto gegen die Menschenwürde verstoße. Einfacher sei dies zu beurteilen, wenn ein Foto bereits vorliege und man dann die Veröffentlichung untersagen könne.

Dies ist, mit Verlaub, genauso einfältig wie das Statement des Ministers. Beide zeigen, dass sie über die tatsächliche Rechtslage keinen Überblick haben.

Wie ist die Rechtslage?

Denn bereits heute sind diese Verhaltensweisen mit Bußgeldern als Ordnungswidrigkeit oder mit Geldstrafen als Straftat, in extremen Fällen sogar mit Freiheitsstrafe bedroht.

An das besondere Schmankerl des zivilrechtlichen Schadensersatzes hat aber bisher wohl noch kaum einer gedacht. Dazu weiter unten.

Am einfachsten ist es bei denjenigen, die am Steuer sitzen und das Smartphone benutzen. Jeder weiß, dass es hierfür ein Bußgeld gibt.

Diejenigen, die zu Fuß fotografierend unterwegs sind und den Rettungshelfern oder der Polizei im Wege stehen kann ein sog. Platzverweis erteilt werden. Rechtgrundlage hierfür sind die jeweiligen Polizeigesetze der Bundesländer.

Für den konkreten Einsatz gibt es in allen Bundesländern Feuerwehrgesetze. Zugegeben es ist nicht einfach hier einen Überblick zu bekommen, aber inhaltlich sind diese sehr ähnlich, weshalb ich mich auf Niedersachsen, es geht ja um den dortigen Innenminister, beschränken will.

In § 24 des niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr heißt es:

„Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter trifft die für die Durchführung eines Einsatzes erforderlichen Maßnahmen. Sie oder er kann insbesondere
1.
Sicherungsmaßnahmen treffen, die erforderlich sind, damit die Feuerwehr am Einsatzort ungehindert tätig sein kann, …“

Damit hat der Einsatzleiter das Recht alle Personen, die stören wegzuschicken. Ggf. muss die Polizei dies durchsetzen. Gegen den, der eine solche Anordnung nicht befolgt kann gem. § 37 dieses Gesetzes ein Bußgeld bis zu 5.000 EURO festgesetzt werden.

Und dann gibt es den § 201a Strafgesetzbuch:

„201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. …

2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. …“

Das ist doch das was der Herr Minister will und das was der Experte für schwierig ansieht.

Und dann gibt es noch zivilrechtliche Möglichkeiten. Wer Bilder von Personen ohne deren Einverständnis veröffentlicht kann zum einen zur Unterlassung gezwungen werden. Zum anderen wird er aber auch Schmerzensgeld bezahlen müssen.

Und hier kann es für die Gaffer richtig teuer werden.

Fazit

Die Behörden können jederzeit gegen fotografierende und videoaufnehmende Gaffer vorgehen. Sie können ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren einleiten.

Der Herr Minister zeigt nur, dass er keine Kenntnis der Rechtslage hat. Gerade für einen Innenminister ein Armutszeugnis. Aber möglicherweise ist dies Voraussetzung um Innenminister zu werden, erst vor kurzem gab es einen solchen Fall in Baden-Württemberg.

Und die Opfer können ohne weiteres zivilrechtlich gegen die Gaffer vorgehen, insbesondere, wenn diese die Bilder noch im Internet veröffentlichen.

Wie meist gibt es keine Rechtslücke, sondern lediglich ein Vollzugsdefizit. Und dieses liegt schlicht daran, dass die Politik die Polizei nicht ordnungsgemäß personell und sächlich ausstattet.

Das einzige was Politikern einfällt ist nach neuen Gesetzen zu schreien, statt dafür zu sorgen, dass die Polizei in der Lage ist die Einhaltung der bestehende sicherzustellen.