Vorratsdatenspeicherung auf britisch (20.07.2014)

Mit Urteil vom 08.04.2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Richtlinie der Europäischen Union über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) für ungültig erklärt. Das britische Parlament hat dies zum Anlass genommen im Eilverfahren ein Gesetz zur anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten und weiteren Überwachungsmöglichkeiten zu beschließen. Die Mehrheit war mit 449 zu 33 Stimmen eindeutig.

Das Gesetz wurde in kürzester Zeit nach dem Urteil eingebracht und verabschiedet, um so weiter machen zu können wie bisher. Es wurde befürchtet, dass die Provider die Daten ohne ein neues Gesetz nicht mehr speichern. Die Gründe, die den EuGH veranlassten die Richtlinie für rechtswidrig zu erklären interessieren in Großbritannien offensichtlich nicht. Und begründet hat die Innenministerin dies mit den üblichen Floskeln:

„Ohne diese Fähigkeiten laufen wir Gefahr, dass Mörder nicht gefasst werden, Terrorpläne unentdeckt bleiben, Drogenhändler nicht behelligt werden, Kindesmissbrauch nicht gestoppt wird und Sklaventreiber ihren fürchterlichen Menschenhandel fortsetzen.“

Wann werden endlich mal belastbare Belege für solche Behauptungen vorgelegt?

Das normale Gesetzgebungsverfahren wurde stark abgekürzt. Trotzdem stimmte außer der Regierung aus Konservativen und Liberaldemokraten (man fragt sich was an denen noch liberal ist) auch die Labour-Partei zu. Labour wird damit zitiert, dass es dieses Gesetz zweifellos geben müsse und es nicht habe aufgeschoben werden können. Inzwischen hat auch das Oberhaus zugestimmt.

Nur weitet das Gesetz die Befugnisse der Behörden nochmals erheblich aus gegenüber dem bisherigen Zustand. Bürgerrechtler warnen davor, dass damit nicht nur der Zugriff auf Verbindungsdaten legal ist, sondern auch der Zugriff auf die Inhalte legalisiert werde. Auch legalisiere dieses neue Gesetz die Abhörung der weltweiten Kommunikation außerhalb von Großbritannien.

Dieses Gesetz berechtige die Behörden in Großbritannien Überwachungsersuchen an ausländische Unternehmen zu stellen, ohne dass ein Bezug zu Großbritannien bestehen muss.

Auch wird die Definition eines Telekommunikationsunternehmens erweitert. Dazu zählen nunmehr auch reine Mailanbieter. Unklar ist welche sonstigen Internetdienste einbezogen werden.

Man könnte auch sagen damit wird legalisiert was die britischen Dienste schon die ganze Zeit treiben. Das Gesetz ist eine gefährliche Ausweitung des britischen Überwachungsstaates.

In meinen Augen ist dies mit der Charta der Grundrechte in der Europäischen Union nicht vereinbar. Dies gilt erst recht unter Berücksichtigung des eingangs genannten Urteils des Europäischen Gerichtshofes.