Lebensmittel und ihre Kennzeichnung (07.07.2013)

Wie soll man das Kind nennen? Lebensmittelkennzeichnung, Beschreibung des Verpackungsinhalts, Lebensmittelampel und was bringt es?

Ausgangspunkt ist, dass die Verbraucher der Verpackung entnehmen können müssen, was sie kaufen, denn nur dann können sie sich frei entscheiden, ob es dem entspricht was sie haben wollen. Enthält das Produkt z.B. Zusatzstoffe, Allergene oder genetisch veränderte Organismen? Wie viel Energie, Zucker, Fett oder Salz enthält es? Daher sind die Hersteller verpflichtet, eine Reihe von Angaben, auf dem Etikett in gut lesbarer Form anzubringen.

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist durch EU-Recht vorgegeben, sodass einheitliche Maßstäbe in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. Diese im Dezember 2011 in Kraft getretene EU-Verbraucher-LebensmittelinfoVO (EU-Verordnung Nr. 1169/2011) regelt europaweit einheitliche Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnungen. Die Regelungen zur Lebensmittelkennzeichnung müssen drei Jahre nach Inkrafttreten zwingend angewendet werden (ab 13. Dezember 2014), die Nährwertkennzeichnung wird nach fünf Jahren verbindlich (ab 13. Dezember 2016).

Die Angabe des Energiegehalts (Brennwert) und von sechs Nährstoffen (Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz) ist verpflichtend und hat in einer übersichtlichen Tabelle zu erfolgen. Zur besseren Vergleichbarkeit werden die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben.

Alle verpflichtenden Informationen müssen gut lesbar sein und mindestens in 1,2 mm großer Schrift gedruckt werden.

Bei der Verwendung von Lebensmittelimitaten wie z.B. Analogkäse muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Die Schriftgröße der Imitatkennzeichnung muss mindestens 75 Prozent der Größe des Produktnamens betragen. Die Verwendung von so genanntem „Klebefleisch“ muss künftig mit dem Hinweis „aus Fleischstücken zusammengefügt“ deutlich kenntlich gemacht werden.

Bestimmte Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen künftig im Zutatenverzeichnis auf verpackten Lebensmitteln hervorgehoben werden (z.B. farblich unterlegt). Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, so genannter „loser Ware“, ist die genaue Kennzeichnung dieser Stoffe künftig verpflichtend.

Nachdem die Herkunftskennzeichnung für Rindfleisch bereits seit dem Jahr 2000 vorgeschrieben ist, wird künftig auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch die Herkunftsangabe verpflichtend. Einzelheiten wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten noch festlegen. Für weitere Fleischarten und für Fleisch als Zutat soll in absehbarer Zeit ein Bericht der Kommission vorgelegt und dann über eine Regelung entschieden werden

Für Kinder, Schwangere und Stillende gibt es Warnhinweise auf bestimmten koffeinhaltigen Lebensmitteln, beispielsweise auf „Energy Drinks“.

Bei eingefrorenem Fleisch, eingefrorenen Fleischzubereitungen und eingefrorenen unverarbeiteten Fischereierzeugnissen muss das Einfrierdatum angegeben werden.

Bei alkoholhaltigen Getränken bleibt der Kompromiss leider hinter den Erwartungen zurück. Hier wird zunächst ein Bericht der Kommission abgewartet. Es geht dabei um das Zutatenverzeichnis und die verpflichtende Nährwertdeklaration. Insbesondere für Alkopops steht die von Deutschland geforderte Regelung noch aus.

Nun gibt es viele, die heute eine sog. Ampel-Kennzeichnung auf den Verpackungen haben möchten.

Die Idee ist bestechend: Auf einen Blick soll der Verbraucher durch eine Grafik auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen über die wichtigsten Nährwerte informiert werden und Produkte miteinander vergleichen können.

Für jedes Produkt wird der Gehalt an den wichtigsten Nährwerten (Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz) in absoluten Grammzahlen angegeben – und zwar einheitlich pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter. Zur Orientierung wird jeder dieser vier Werte mit einer der bekannten Signalfarben Rot, Gelb und Grün hinterlegt, je nachdem, ob es sich um einen hohen, mittleren oder niedrigen Gehalt handelt.

Dies klingt auf den ersten Blick bestechend. Allein, wenn ich in die Details einsteige, bin ich davon dann doch nicht überzeugt. Foodwatch selbst erklärt, dass z.B. Cola-Light mehr grüne Punkte bekommt als ein natürlicher Apfelsaft:

„Tatsächlich erhielte Cola light, die mit Süßstoff statt mit Zucker gesüßt ist, vier grüne Ampelpunkte. Nicht, weil das Getränk besonders gesund ist, denn darüber trifft die Ampelkennzeichnung keine abschließende Aussage. Sondern, weil es eben tatsächlich geringe bzw. gar keine Anteile an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz enthält. Fruchtsaft dagegen bekäme wegen seines natürlichen Gehalts an Fruchtzucker einen gelben oder roten Zucker-Punkt. Das sagt nicht aus, dass Saft ungesünder ist als Cola light – sondern nur, dass Saft mehr Zucker enthält. Was ja auch den Tatsachen entspricht.

Die Ampelkennzeichnung macht eine Angabe über die vier wichtigsten Nährwerte, nicht mehr. Sie darf nicht als Universalkennzeichnung für alle Inhaltsstoffe eines Lebensmittels missverstanden werden. Über Zusatzstoffe informiert nicht sie, sondern die Zutatenliste.

Zurück zu den vier grünen Ampeln auf der Cola light: Sie signalisieren korrekt, dass das Getränk nicht dick macht, weil es praktisch keinen Nährwert hat, wenig Zucker und wenig Fett enthält. Dennoch können Aromen und umstrittene und gesundheitlich riskante Süßstoffe eingesetzt werden. Diese wären dann in der Zutatenliste aufgeführt.“

Dies bedeutet doch, dass die Verbraucher eben doch in die Zutatenliste einsteigen müssen, um die Ampelbewertung richtig zu verstehen.

Unbestritten, selbst von Foodwatch, ist es, dass diejenigen, die sich nur von grünen Produkten ernähren würden, gesundheitsschädlich handeln.

Und wann schlägt ein Ampelwert von Grün auf Gelb, wann von Gelb auf Rot um? Soweit ich das übersehe ist hier noch wenig geklärt. Selbst Foodwatch beruft sich nur auf Studien in Großbritannien.

Für mich ist deshalb die vordergründige Ampelbewertung genauso irreführend wie keine Kennzeichnung. Die Ampel spiegelt etwas vor, was sie nicht leisten kann.

Die Verbraucher müssen weiterhin die Zutatenliste genau prüfen und sie würden sogar ihre Gesundheit schädigen, wenn sie sich nur von grün gekennzeichneten Produkten ernährten.

Die Ampel verbessert mithin nichts, sie kann sogar schädlich sein.

Und was wäre nun der Stein der Weisen? Ehrlich, ich weiß es nicht, aber bevor eine weitere Irreführung eingeführt wird, muss es sein Bewenden dabei haben, dass die Verbraucher selbst Verantwortung für ihre Einkäufe übernehmen und sich kundig machen.

Der vorsorgende Übervater, der ihnen dies mit der Ampel aus der Hand nehmen will, bewirkt nur neue Verwirrung. Auch hier hilft es nichts dem Einzelnen die Verantwortung für sein Handeln abnehmen zu wollen. So schön dies wäre, es funktioniert nicht, vielmehr muss jeder selbst entscheiden und selbst Verantwortung übernehmen.