Bedingungen für Volksentscheide auf Landesebene und in den Kommunen (09.08.2011)

Die Möglichkeit zu Volksentscheiden gibt es in allen Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland. Allerdings sind die Bedingungen ziemlich unterschiedlich und entziehen sich diese einer knappen Darstellung.

Meist werden Volksentscheide durch sog. Volksbegehren eingeleitet. Es gibt aber auch Bundesländer, die unter bestimmten Bedingungen einen zwingenden Volksentscheid vorschreiben, z.B. bei Verfassungsänderungen.

Fast immer ausgeschlossen sind Volksentscheide über den Haushalt, Steuern, sonstige Abgaben, Dienst- und Versorgungsbezüge oder Personalentscheidungen.

Es gibt unterschiedliche Bestimmungen für die Einleitung eines Volksentscheides, für die Sammlung von Stimmen oder Fristen, innerhalb derer die Stimmen beigebracht werden müssen.

Vor allem gibt es unterschiedlich Quoren, die erfüllt sein müssen, damit ein Volksentscheid Erfolg hat.

Dies lässt sich alles schwer im Rahmen eins Blog darstellen, so dass nachfolgend mit Links auf entsprechende gute Aufstellungen verwiesen werden kann.

So sind in Wikipedia die Rahmenbedingungen für Volksentscheide gut dargestellt mit Hinweis auf die jeweiligen Bestimmungen in den Landesverfassungen und den Landesgesetzen, wenn auch einzelne Links nicht mehr funktionieren.

Eine detailliertere Darstellung gibt es beim Verein Mehr-Demokratie e.V.
Es gibt dort z.B. eine Aufstellung über die wesentlichen Verfahrensabläufe. Den genannten Schulnoten kann ich nicht immer folgen, aber es würde hier zu weit führen, dies im Einzelnen darzustellen. Interessant ist aber der Vergleich mit der Schweiz und Kalifornien.

Weiter gibt es ein sog. Ranking zu Volksentscheiden, das sich sowohl auf Volksentscheide auf Landes- wie auf Kommunalebene bezieht. Ob man den dort verwendeten Bewertungsmaßstab teilt, muss jeder für sich entscheiden.

Auf der Kommunalebene heißt das Ganze nicht Volksentscheid, sondern Bürgerentscheid. Damit lässt sich leicht trennen, über welche politische Ebene man spricht.

Bürgerentscheide in den Städten und Gemeinden sind in allen Bundesländern möglich. Aber es gibt erhebliche Unterschiede in der Ausgestaltung, was dazu führt, dass in den Bundesländern ganz unterschiedlich von den Bürgern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.

Zunächst wieder ein Verweis auf Wikipedia für die allgemeinen Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern für Bürgerentscheide in den Gemeinden.

Zu Einzelheiten empfehle ich wieder Links zu Mehr-Demokratie e.V. Es gibt dort eine Aufstellung wie unterschiedlich die Zahl der Bürgerentscheide in den Bundesländern ist.
Und auch hier eine Verfahrensübersicht. Die Bewertungen muss man nicht unbedingt teilen, zumal darin Aspekte eingeflossen sind, die in der Tabelle nicht dargelegt werden. Dies erschwert die Nachvollziehbarkeit.

Nächste Woche werde ich mich damit befassen, welche Punkte in den einzelnen Verfahren geändert werden können und mich mit entsprechenden Vorschlägen, die gemacht werden, auseinandersetzen.