In Berlin wollten Eltern, dass die Schule veganes Essen für ihr Kind zur Verfügung stellt. In Rheinland-Pfalz ging es um eine gesetzliche Krankenkasse, die zusätzliche Kosten für die Durchführung einer Blutuntersuchung einschließlich Beratung und Aufklärung für sich vegetarisch oder vegan ernährende Personen übernommen wollte.
Beide Wünsche wurden von den jeweils zuständigen Gerichten abschlägig beschieden.
Hinter beiden Begehren steht die grundsätzliche Frage was der Einzelne von der Gemeinschaft fordern kann.
Hier mein gesamter Beirag in der Huffington Post.