Und wieder wurde Kunst abgehängt, da als störend empfunden

Bild abgehängt Privat

Bild abgehängt                                                                  Privat

Dieses Mal Mitte September im schönen Moselstädtchen Bernkastel-Kues. Es traf die mir bis dato unbekannte Frau Binz aus Lieser an der Mosel. Sie hatte bereits Ausstellungen in Belgien, Frankreich und Luxemburg und ein umfangreiches Werk geschaffen.

 

Was ist geschehen?

Dieses Mal stellte Frau Binz in Bernkastel-Kues aus, bei der Ausstellung „Hidden Gardens – verborgene Gärten“, an fünf Stellen im Ort, unter anderem in der Akademie Kues. Diese wird betrieben von der cusanus trägergesellschaft trier mbh. Diese wiederum ist korporatives Mitglied des Caritasverbandes für die Diözese Trier.

Noch vor Eröffnung der Ausstellung forderte die cusamus trägergesellschaft Frau Binz schriftlich auf sieben Bilder zu entfernen. Eine Begründung wurde nicht mitgeliefert. Es wurde Frau Binz anheimgestellt andere Bilder aufzuhängen.

Allerdings soll sie diese Ersatzwerke um keine „neuerlichen Irritationen hervorzurufen“ zur Abnahme vorlegen. Frau Binz kam diesem Ansinnen nach.

Der Leiter der Akademie ließ die örtlichen Medien wissen, dass er selbst kein Problem mit den Motiven habe, wollte aber weiter nichts dazu sagen.

Die Bilder selbst können zum Teil in diesem Link zum Südwestrundfunk betrachtet werden. Spekulationen weshalb die Bilder missfallen haben könnten, hier beim Trierischen Volksfreund.

Bewertung

Um gleich mit der juristischen Keule zu beginnen, diese ist nicht einschlägig. Die Freiheit der Kunst ist sicher nicht betroffen. Jeder hat das Recht in seinen Räumen das auszustellen was er möchte, man kann ihm, auch im Rahmen einer Ausstellung, keine Bilder aufzwingen.

Frau Binz hatte deshalb nur die Möglichkeit die Bilder zu tauschen oder die Räume gar nicht zu nutzen.

Wenig verständlich ist jedoch, dass keine Begründung abgegeben wurde. Aus den Äußerungen des Leiters der Akademie darf man wohl schließen, dass das Verbot umstritten war. Ob die Trägergesellschaft dies selbst entschied, sich mit dem Caritasverband der Diözese Trier abstimmte, oder von diesem angewiesen wurde, kann dahinstehen. Dies wäre nur eine Mutmaßung.

Man kann allenfalls spekulieren, dass Stein des Anstoßes die weiblichen Geschlechtsorgane waren, die auf den Bildern mehr oder weniger deutlich zu erkennen sind.

Wie auch immer, das Verbot zeugt von Ignoranz. Zum einen der Ignoranz gegenüber dem Schaffen von Frau Binz, da die Ausstellung eine Zwischenbilanz ihrer umfangreichen Tätigkeit sein sollte. Man hätte also wissen können, was man ausstellt und nicht auf die Bilder warten müssen.

Und mehr noch Ignoranz gegenüber den Besuchern, denen man ein Teil des Werkes von Frau Binz vorenthält. Hätten diese doch selbst entscheiden können, ob es ihnen gefällt oder nicht. Üblicherweise gibt es bei Ausstellungen die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen.

Nun habe ich vor über zwei Jahren bereits einen Artikel zu Freiheit und Verboten geschrieben. Darin kam die Volkshochschule Marzahn-Hellersdorf in Berlin vor, die die Ausstellung weiblicher Aktbilder untersagte, weil sich Islamgläubige evtl. unangenehm berührt hätten fühlen können.

In Berlin hat man wenigstens eine Begründung mitgeliefert über die man streiten kann oder auch nicht, weil man sie für völlig abwegig hält. In Bernkastel-Kues schweigt man.

Auffällig ist, dass es beide Male um weibliche Motive geht.

Die Funktionsträger von Islam und Katholizismus scheinen in ihrer Sorge vor der weiblichen Sexualität möglicherweise näher beieinander zu sein als beiden lieb sein dürfte.