Triloge, die etwas andere Form der europäischen Gesetzgebung

 H Lampe  / pixelio.de

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Okay, heute mal wieder ein etwas drögeres Thema. Leider aber auch ein Thema, wie abseits der europäischen Verträge Gesetze gemacht werden. Und wichtig, damit diese Art der Handlungsweise endlich im Papierkorb endet.

Ich habe nach längerer Suche eine fundierte Darstellung zu den Trilogen gefunden, die ich Ihnen, geneigte Leserin, geneigter Leser, in verständliches Deutsch zu übersetzen versuche.

Das Zustandekommen von Gesetzen ist in Demokratien immer komplizierter als in anderen Staatsformen. Dies gilt für Deutschland genauso wie für die Europäische Union (EU).

Die EU kurz skizziert

Die Kommission schlägt Gesetze vor. Der Rat muss zustimmen. Rat ist das Gremium der Nationalstaaten. In ihm haben die Mitgliedsländer der EU unterschiedliche Stimmrechte, je nach Größe. Mal wird mehrheitlich abgestimmt, mal muss Einstimmigkeit vorliegen, je nachdem was die europäischen Verträge vorsehen. Zustimmen muss aber auch das europäische Parlament. Dies ist jene Institution, die von Ihnen alle fünf Jahre gewählt wird.

Somit ist zunächst klar, dass es keineswegs ein imaginäres Brüssel ist, das Regelungen vorgibt. Zumal den Abstimmungen im Rat und im Parlament zahlreiche Beratungen in diversen Untergremien vorausgehen. Insbesondere in den Gremien des Rates werden dabei nationale Interessen beinhart vertreten. Häufig beruhen die Vorschläge der Kommission auf Wünschen der Mitgliedsländer, aber dies ist ein anderes Problem.

Was ist ein Trilog

Nun aber zum heutigen Thema. Oft genug sind Kommission, Rat und Parlament unterschiedlicher Meinung wie etwas geregelt werden sollte. Dann muss ein Kompromiss gefunden werden.

In Deutschland kennen Sie den Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat. Etwas Ähnliches sehen die europäischen Verträge vor. In Art 294 Absatz 10 des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) ist ebenfalls von einem Vermittlungsausschuss die Rede. In diesem sind der Rat und das Parlament vertreten. Der Kommission ist lediglich eine vermittelnde Rolle zugestanden. Bei der Abstimmung bleibt sie außen vor.

Aus welchen Gründen auch immer wird dieses Verfahren höchst selten angewandt. In der Praxis hat sich das sog. Trilog-Verfahren etabliert. In diesem verhandeln Kommission, Rat und Parlament gleichberechtigt und versuchen einen Kompromiss zu erzielen, dem alle drei zustimmen können.

Mit diesem Verfahren werden ca. 80 % der europäischen Gesetze beschlossen. Diese Triloge gibt es seit dem Jahre 2004 und sie finden hinter verschlossenen Türen statt. Diese informellen und diskreten Beratungen sparen im Vergleich zum oben genannten vorgesehenen Verfahren Zeit, Geld und Nerven. Aber sie sind nun mal nicht das von den europäischen Verträgen vorgesehene Verfahren.

Prüfung durch Bürgerbeauftragte

Inzwischen beschäftigt sich die Europäische Bürgerbeauftragte, Frau O’Reilly, damit. Sie forderte Kommission, Rat und Parlament auf ihr bis zum 30.09.2015 über die Praxis zu berichten und relevante Dokumente vorzulegen. So recht voran scheint es damit aber nicht zu gehen. Das letzte auf ihrer Webseite ist eine Pressemitteilung vom Mai 2015 über die Eröffnung des Verfahrens (so Stand 06.12.2015).

Allerdings wurde von statewatch.org ein Dokument des Rates vom September 2015 veröffentlicht. Darin weist der juristische Dienst des Rates darauf hin, dass es für die Untersuchung der Bürgerbeauftragten keine ausreichende rechtliche Grundlage gäbe.

Es werden zwei Gründe genannt. Erstens sei die Untersuchung der Bürgerbeauftragten nicht von den ihr zustehenden Kompetenzen (Art. 228 AEUV) gedeckt. Zum anderen sei die Untersuchung unbegründet, weil der Rat selbst Anstrengungen unternehme, um Effektivität und Transparenz zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen.

Die Bürgerbeauftragte dürfe sich nur um mangelhafte Verwaltungspraxis kümmern. Hierunter fiele aber nicht die Gesetzgebung. Ich will sie jetzt nicht mit den langatmigen komplexen juristisch Ausführungen des Rates quälen. Sie können diese gerne in dem verlinkten Artikel oder in dem von Statewatch veröffentlichten Brief nachlesen.

Es könnte jedoch sein, dass die Auslegung des Art. 228 AEUV in verschiedenen Sprachfassungen tatsächlich zu unterschiedlichen Ergebnissen führt.

Spannend ist aber ein zweites Argument des Rates. Er sieht den sog. Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts verletzt durch die Untersuchung der Bürgerbeauftragten.

Man fragt sich jedoch sofort, wer denn nach Auffassung des Rates ansonsten in Frage käme das vertragskonforme Zustandekommen von Gesetzen zu kontrollieren. Denn allein darauf zu vertrauen, dass die drei Beteiligten Institutionen, Kommission, Rat und Parlament, dies tun, wäre wohl nur etwas für schlichte Gemüter.

In den Mitgliedstaaten wird eine solche Kontrollfunktion im Allgemeinen von der jeweiligen Opposition im Parlament wahrgenommen. Diese kann sich dann an das jeweilige Verfassungsgericht wenden. Regierungsmehrheit und Opposition in diesem Sinne gibt es in den europäischen Institutionen jedoch nicht, weil es keine Regierung wie in den Mitgliedstaaten gibt. Somit wäre diese Möglichkeit eher theoretischer Natur.

Entscheidend scheint mir ein anderer Aspekt zu sein. Es geht ja nicht um den Inhalt von Gesetzen. Den hat die Bürgerbeauftragte sicher nicht zu kontrollieren. Es geht um die Art und Weise des Zustandekommens.

Und dieses steht zumindest einem Verwaltungshandeln näher als einer politischen Entscheidung. M.E. stellt es sogar ein direktes Verwaltungshandeln dar. Im Endeffekt geht es hier um Zuständigkeiten, wer was in welcher Form zu entscheiden hat. Und bekanntlich ist es typisches Verwaltungshandeln erst mal zu prüfen, ob man überhaupt zuständig ist. Es geht nur um die Organisation des Entscheidungsprozesses. Dies hat mit Inhalten nichts zu tun. Und damit wäre die Bürgerbeauftragte nach jeder Sprachfassung der Verträge zuständig.

Ausblick

Hoffentlich lässt sich die Bürgerbeauftragte nicht abschrecken die Untersuchung weiterzuführen.

Denn das Trilogverfahren ist in den Verträgen nicht aufgeführt und die drei Institutionen handeln außerhalb der Verträge.

Warten wir also ab, ob die drei Institutionen dem Auskunftsbegehren der Bürgerbeauftragten doch noch nachkommen. Hierzu sollen sie angeblich doch bereit sein. Ebenso angeblich soll bereits in den nächsten Tagen die Bürgerbeauftrage erste Erkenntnisse veröffentlichen.

Ich werde weiter berichten.