Schreibt unser Justizminister, Herr Heiko Maas. Und deshalb muss der arme Minister für den Bürger denken und diesen vor sich selbst schützen.
Was ist das für ein Menschenbild? Der Bürger als Trottel, als Depp, der ohne den fürsorglichen Vater Staat nicht zurechtkommt? Der nicht in der Lage ist seine privaten Dinge selbst zu regeln?
„Der Trottel als Leitbild“ stammt leider nicht von mir, sondern so ist ein Artikel im SPIEGEL getitelt.
Bei einem Fischhändler in Hamburg findet sich ein Schild über der Theke:
„Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass im Fisch Gräten vorkommen können“.
Der Händler folgt damit einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona. Er musste einem Kunden, der sich an einem Lachsbrötchen verschluckt hatte 500 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
Und solche Fragen, will unsere Bundesregierung nun endlich regeln. Herr Justizminister Heiko Maas (SPD) will einen neuen Beraterkreis (wie viele davon gibt es eigentlich?) für die Bundesregierung berufen, den „Sachverständigenrat für Verbraucherfragen“. Gegenwärtig wird gerade der Leiter der Geschäftsstelle dieses Rates gesucht.
Der Minister meint, dass der mündige Verbraucher ein schönes Ideal sei, aber „mit der Realität hat es wenig zu tun“ und „Die Vorstellung, man müsse Verbraucher nur über alle Einzelheiten eines Geschäfts oder Produkts detailliert informieren, dann könnten sie schon rationale Entscheidungen treffen, verfehlt die Wirklichkeit.“
„Wo Verbraucher sich nicht selbst schützen können oder überfordert sind, muss der Staat Schutz und Vorsorge bieten.“ Ähnlich formuliert es die SPD-Bundestagsfraktion in ihren Leitlinien zur Verbraucherpolitik: „Der stets informierte, immer rationale und selbstbestimmt handelnde Verbraucher existiert im Alltag nicht.“
Er und seine Partei sind offensichtlich der Auffassung, dass der Bürger sich irrational verhält. Ist das nicht eine bodenlose Unverschämtheit, den Bürger zu behandeln wie ein Kleinkind? Und was wäre dies für eine Welt, wenn der Bürger immer rational und emotionslos handelte? Na ja, die graue Welt der Funktionäre, die diese Herren und Damen gerne hätten.
Das von den Herren Maas und Schäuble vorgelegte Maßnahmepaket zum Schutz von Kleinanlegern hat dieses Denken bereits verinnerlicht.
Mit diesem soll verhindert werden, dass Finanzprodukte an Bürger vertrieben werden, für die sich diese „objektiv nicht eignen“. Und es soll z.B. weiter geregelt werden, in welchen Medien für welche Geldanlage geworben werden darf.
Der Staat maßt sich damit an zu entscheiden, was für welchen Bürger geeignet ist und wo geworben werden darf.
Und wie das mit Regulierungen so ist, wenn man mal damit anfängt kann man damit nicht mehr aufhören. Es wäre ja abenteuerlich den Bürger in anderen Bereichen seinem Schicksal zu überlassen. Nein, man muss ihn in allen Lebensbereichen auf den rechten Pfad führen.
Einem italienischen Unternehmen wurde verboten, Duschgels mit Erdbeer- und Karamellduft auf den deutschen Markt zu bringen: Der Bürger könnte ja meinen, es handle sich um ein Getränk.
Staubsauger ab 1600 Watt: seit 1. September verboten. Leistungsstarke Halogenglühbirnen: verboten ab 1. September 2016. Einwegfeuerzeuge: müssen schwergängig sein, damit sie auf den Markt kommen dürfen. Neue Fernsehgeräte müssen werksmäßig so eingestellt werden, dass sie sich selbsttätig nach 240 Minuten ausschalten, wenn die Fernbedienung in diesem Zeitraum nicht benutzt wurde. Die Warmhalteplatten von Kaffeemaschinen werden ab Januar 2015 bereits nach spätestens 40 Minuten den Betrieb einstellen.
Wenn eine Sendung über 240 Minuten geht, dann wird sie also von Staats wegen abgeschaltet. Und wenn ich meinen Kaffee nach 40 Minuten nicht getrunken habe, sorgt der Staat dafür, dass er kalt wird. Na ja, vielleicht fördert dies die Hersteller von Thermoskannen. Ob diese umweltfreundlicher sind müsste aber wohl erst noch untersucht werden.
Und wie immer gilt, gut gemeint ist nicht gut gemacht. So müssen seit 2010 (ja, auch schwarz-gelb litt damals an Verbraucherbeglückung) Finanzberater ein Protokoll von ihrem Verkaufsgespräch fertigen. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er aufgeklärt und ggf. gewarnt wurde.
Um alle denkbaren Risiken auszuschließen, hat der Gesetzgeber sehr detaillierte Vorgaben für dieses Protokoll gemacht. Diese werden so penibel umgesetzt, dass ein juristischer Laie jedoch kaum noch ein Wort versteht.
Das Beratungsprotokoll sorgt somit dafür, dass es die Berater gegen Schadensersatzprozesse absichert.
Weiteres Beispiel: Seit Anfang September gibt es das neue Energieetikett für Staubsauger, das ungefähr dreimal so groß ist wie das alte. Angesichts der Fülle der Informationen, die kaum verständlich sind, musste ein Begleitblatt entwickelt werden, damit man das Etikett versteht.
U.a. wird der Energieverbrauch für 50 Reinigungsvorgänge pro Jahr angegeben. Ja was sind dass denn für Schmutzfinken? Die saugen noch nicht einmal pro Woche! Und die wollen mir erklären, was für mich gut ist?
Im Ministerium von Herr Maas hat man gezählt und ist auf 246.944 Vorschriften des Bundes gekommen, die das Leben des Bürgers regeln. Und trotzdem kommt ständig neues dazu.
Der Minister spricht vom „verletzlichen und vertrauenden Verbraucher“, das glatte Gegenteil vom mündigen Verbraucher. Und weil dieser nicht auf sich selbst aufpassen kann, muss er überall von Warnhinweisen umstellt werden. Dass er sich dabei auf eine Empfehlung des Deutschen Juristentages von 2012 berufen kann, macht die Sache nicht besser.
Was kommt als nächstes? Die Regulierung von fettigem und/oder süßem Essen wird ja schon von vielen angedacht. Der Bürger soll zu seinem Besten gezwungen werden, denn Vater Staat entscheidet für ihn, was das Beste für ihn ist. Wäre ja auch noch mal schöner, wenn der Bürger dies selbst entscheiden könnte. Das wären ja die Anfänge der Anarchie.
Wehren wir uns endlich gegen diese Einschränkungen unserer Freiheit.