Europäische Union, Fördergelder und Betrug, Teil 2 (03.08.2014)

Am 20.04.2014 habe ich zu diesem Thema erstmals gebloggt. Damals habe ich bereits erwähnt, dass für die Kontrolle der Fördergelder die Mitgliedsländer der EU zuständig sind.

Am 17.07.2014 veröffentlichte die Kommission den Jahresbericht 2013 zum Schutz der finanziellen Interessen der Union, auch Betrugsbekämpfung genannt. Danach betraf der Betrug nur ca. 0,2 Prozent der EU-Mittel, nämlich 248 Millionen EURO, 2012 waren es noch 315 Millionen EURO.

Leider können im Rahmen eines Blogs nur einige Highlights aus dem Bericht mitgeteilt werden. Der Bericht selbst enthält m.E. jedoch zahlreiche Ungereimtheiten, denen nachzugehen wäre. Die eine oder andere werde ich im Folgenden anschneiden.

Frappierend sind die Unterschiede in den Mitteilungen der Mitgliedstaaten. Besonders viel wird von Italien berichtet, ebenso von Rumänien und Bulgarien. Irland hingegen hat für 2013 nicht einen Betrugsfall gemeldet.

Die höchsten Schadensbeträge meldeten Italien, Polen, Rumänien, Griechenland und Deutschland (zwischen 68 und 24 Mio. EUR). Nur sehr wenige betrügerische Unregelmäßigkeiten meldeten Belgien, Litauen, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Finnland und Schweden.

Diese Unterschiede sind nach der Kommission auf mehrere Faktoren zurückzuführen und spiegeln die sehr unterschiedlichen Ansätze, die nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten, sondern auch zwischen verschiedenen Behörden im selben Land bestehen, wider. Einige Mitgliedstaaten setzen beachtliche Mittel zur Betrugsbekämpfung ein, während andere es vorziehen, Finanzkorrekturen vorzunehmen, ohne weitere Untersuchungen bezüglich der potenziellen Straftat durchzuführen.

Zu Italien schreibt die Kommission:

„Ein wesentlicher Teil dieser Meldungen dürfte darauf zurückzuführen sein, dass in übertriebenem Maße eine Einordnung als Betrug erfolgte; dies wird in den kommenden Jahren im Auge behalten werden.“

Italien ist also für die Kommission zu pingelig.

Interessant ist, dass von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit diesen finanziellen Unregelmäßigkeiten nur sehr wenige Korruptionsfälle gemeldet werden. Angeblich gab es insgesamt nur drei Fälle in Lettland, den Niederlanden und in Tschechien.

Im Jahresbericht 2012 hatte die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert eine nationale Koordinierungsstelle für die Betrugsbekämpfung einzurichten. Belgien, Bulgarien, Zypern, Litauen, Malta, Portugal, Rumänien und die Slowakei sind dem noch nicht nachgekommen, so steht es in einer Fußnote auf S. 36 des Berichts. In einer Empfehlung auf S. 38 des Berichts werden die vier Mitgliedstaaten, die noch keine Koordinierungsstelle für die Betrugsbekämpfung benannt haben, gebeten, dies bis Ende 2014 zu tun. Eine nicht unerhebliche Differenz!

Weiter empfiehlt die Kommission:

„Die Mitgliedstaaten werden gebeten, die in den Korruptionsbekämpfungsberichten enthaltenen Empfehlungen und die dort vorgestellten bewährten Verfahren zu berücksichtigen.“

„In Anbetracht der rückläufigen Zahl gemeldeter Betrugsfälle empfiehlt die
Kommission den Mitgliedstaaten, ihre Kontrollstrategien zu überprüfen, um
gezielte, risikobasierte Zollkontrollen zu gewährleisten, die eine wirksame
Aufdeckung betrügerischer Einfuhren ermöglichen.“

“ Die Mitgliedstaaten sollten stärker auf eine zeitnahe Meldung und
Aktualisierung von Informationen zu Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten
hinwirken. Um eine wirksame Überwachung und Weiterverfolgung zu
gewährleisten, sollten zuverlässige Angaben zu Betrugsfällen und
Unregelmäßigkeiten in die Eigenmitteldatenbank OWNRES eingegeben
werden.“

“ Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, die
Betrugsbekämpfungsvorschriften der EU ordnungsgemäß umzusetzen und sich
dabei auf verlässliche und aktuelle Bewertungen des Betrugsrisikos und auf
zweckdienliche, gezieltere Kontrollen ermöglichende IT-Werkzeuge zu stützen.
Eine strukturierte Abstimmung (durch Daten- und Informationsaustausch)
zwischen Betrugsbekämpfungsstellen und Verwaltungsbehörden hat sich als
bewährtes Verfahren erwiesen und sollte in allen Mitgliedstaaten erfolgen.“

“ Da einige Mitgliedstaaten nur sehr geringe Zahlen betrügerischer
Unregelmäßigkeiten melden, empfiehlt die Kommission folgenden Ländern
verstärkte Bemühungen zur Aufdeckung und/oder Meldung von Betrug
– auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik: Frankreich, Spanien, Irland,
Ungarn, Dänemark und Niederlande;
– im Bereich Landwirtschaft: Litauen, Niederlande, Portugal und Finnland.“

Wie sich dies mit den obigen Ausführungen zu Italien verträgt, ist mir unverständlich.

Weiter mahnt die Kommission an, dass endlich eine Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von Betrug sowie eine Verordnung zur Errichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft verabschiedet wird.

Damit macht die Kommission klar, dass sie nicht erwartet, dass die Mitgliedstaaten die zuvor genannten Empfehlungen umsetzen, sondern setzt eindeutig auf Ermittlungen durch eine europäische Staatsanwaltschaft.

Mir scheint dies nicht der richtige Weg zu sein. Es wäre m.E. vielmehr dafür Sorge zu tragen, dass die Bekämpfung von Betrug und Korruption in den Mitgliedstaaten im Sinne der Empfehlungen umgesetzt wird. Dies könnte dadurch geschehen, dass Fördergelder rigoroser als bisher für einzelne Länder gestrichen werden, wenn diese dem Betrug und der Korruption keinen Einhalt gebieten bzw. bereits dann, wenn sie ihren Berichtspflichten über die Verwendung der Fördergelder nicht ausreichend nachkommen.

Aber genau hier scheint man die Auseinandersetzung zu scheuen und würde dies gerne einer Superbehörde wie der europäischen Staatsanwaltschaft überlassen.

Und ich frage mich was macht eigentlich OLAF, das Amt der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und allen anderen rechtswidrigen Handlungen, durch welche die finanziellen Interessen der EU geschädigt werden. Dieses soll inner- und außerhalb der europäischen Behörden ermitteln, es soll die Arbeit nationaler Behörden in seinem Aufgabenbereich unterstützen, koordinieren und beobachten.