Ehrenmorde und sonstige Diskriminierungen (30.03.2014)

Diese Woche ging wieder ein sog. Ehrenmord durch die Medien. Diese monierten, es habe für den Täter eine Art Kulturbonus gegeben. Was war geschehen?

Das Landgericht Wiesbaden urteilte über die Tat eines in Kassel geborenen Deutschen mit afghanischen Wurzeln. Dieser hatte seine Freundin, eine Deutsch-Amerikanerin, mittels Messerstichen umgebracht, als diese schwanger wurde. Die Beziehung selbst hatte er heimlich geführt, damit seine Eltern davon nichts erfuhren. Er wollte, dass sie abtreibt. Sie verweigerte dies, worauf er sie tötete.

Das Gericht verurteilte ihn zu lebenslanger Haft, stellte aber nicht die besondere Schwere der Schuld fest. Diese Forderung der Staatsanwaltschaft hätte dazu geführt, dass eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren nicht möglich wäre.

Nach Auffassung des Gerichts war der Täter zum Tatzeitpunkt trotz seiner 23 Jahren noch „recht ungefestigt“. Insbesondere habe er sich jedoch „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“.

Wenn man dies liest, ist man erst einmal fassungslos. Der Täter war in Deutschland geboren, ist hier aufgewachsen, studierte hier und hatte die deutsche Staatsbürgerschaft. Trotzdem hebt das Gericht auf eine kulturelle und religiöse Herkunft ab. Dies bedeutet, dass jemand mit kruden Moralvorstellungen grundsätzlich milder bestraft werden müsste, weil er sich bei seinen Handlungen immer in einer Zwangslage befindet.

Dies ist nicht nachvollziehbar, es sei denn der Täter ist psychisch krank. Dann gehört er in eine Klinik zur Behandlung. Oder er ist nicht krank, dann ist er zu behandeln wie jeder andere auch.

Es gibt dazu ohnehin bereits Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH).

Dieser hat in einem Urteil vom 28.01.2004, Az. 2 StR 452/03, ausgeführt, dass sog. Ehrenmorde grundsätzlich als Mord aus niedrigen Beweggründen einzuordnen sind, weil die Tötung eines Menschen zur Wiederherstellung der Ehre sittlich auf tiefster Stufe steht.
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Bei ausländischen Tätern, so der BGH in einem anderen Urteil vom 20.02.2002, Az 5 StR 538/01, könne ausnahmsweise eine Verurteilung nur wegen Totschlags in Betracht kommen. Allerdings nur dann, wenn der Täter zur Tatzeit noch so übermäßig stark in fremden Wertvorstellungen verwurzelt ist, dass ihm die Missachtung seiner Tat im hiesigen Rechtssystem nicht bewusst sei.

Angesichts der vom Gericht mitgeteilten Tatumstände lagen diese Voraussetzungen nicht vor, so dass das Urteil m.E. nicht nachvollziehbar ist.

Trotzdem werde ich das Gefühl nicht los, dass sich hier ein diskriminierendes Gedankengut in perverser Weise Geltung verschafft.

Denn dahinter steckt in meinen Augen nichts anderes, als der Gedanke, dass jemand qua Abstammung eine bestimmte Geisteshaltung haben müsste. Dieses bewegt sich in den bekannten Denkschematas, mit denen Menschen mit Migrationshintergrund diskriminiert werden.

Denkschematas, von denen auch Gutmenschen nicht lassen können. Die sie aber dadurch sublimieren, dass sie dem Täter zu Gute halten, dass er aufgrund seiner ethnischen oder biologischen Abstammung gar nicht anders handeln konnte als er gehandelt hat.

Dass sie den Täter dadurch wiederum diskriminieren ist ihnen nicht bewusst. Denn dadurch, dass sie unterstellen, er habe gar nicht anders handeln können, nehmen sie ihm auch die Chance sich in unsere Gesellschaft überhaupt zu integrieren. Denn er ist ja anders und muss anders behandelt werden. Da dies voll guten Willens geschieht, sollte man dies vielleicht nicht Diskriminierung, sondern Nichtintegration nennen.

Dies fällt im täglichen Leben oft nicht auf, führt aber zu einem Aufschrei, wenn es zu solchen Urteilen kommt.

Menschen mit Migrationshintergrund werden immer wieder auf diesen Migrationshintergrund reduziert, was Integration von vornherein verhindert.

Schön beschrieben hat dies Frau Özlem Gezer in einem Artikel im SPIEGEL im November 2013. Lesen Sie diesen Artikel selbst und bis zum bitteren Ende, wenn auch dieses einer gewissen Komik nicht entbehrt, aber eher eine Tragikomödie ist. Hier nur zwei Zitate:

„… Mein Vater hat irgendwann mal gesagt: „Die Deutschen haben meine Kinder türkisiert, nicht wir. …

In Deutschland gibt es zwei Arten von Migranten. VM und PM. Vorzeigemigrant und Problemmigrant. Du musst dich früh entscheiden, später zu wechseln geht schwer. Ich war mit den Jahren immer mehr zur Vorzeigemigrantin geworden. Fast Deutsche. Ich hatte mich dann aber an das Türke-Sein gewöhnt. Es gefiel mir inzwischen sogar gut. …“

Beiträge zu dieser Nichtintegration leisten aber auch Migrationsverbände, die z.B. noch immer unterschiedliche Heiratsvorschriften für Männer und Frauen für korrekt halten.

So führt der Zentralrat der Muslime auf seiner Webseite unter „häufig gestellten Fragen“ aus, dass ein Mann eine Christin oder Jüdin heiraten darf, wenn die Kinder im islamischen Glauben erzogen werden. Der Verband führt aber auch aus, dass Frauen nur muslimische Männer heiraten dürfen. Dies wird damit begründet, dass die Rechte der Frau in der Ehe wie zum Beispiel ihre Versorgung und die gerechte Behandlung seitens des Ehepartners ohne den Schutz des Islam nicht mehr gewährleistet seien, ebenso wenig ihre freie Religionsausübung. Diese Begründung ist unverständlich, weil dies in Deutschland alles gewährleistet ist, von der Religionsfreiheit im Grundgesetz bis zum Versorgungsausgleich bei Scheidung.

Dass die persönliche Freiheit von Frauen damit beschnitten wird bedarf wohl keiner Begründung. Dass damit ein wirrer Ehrbegriff aber unterstützt wird sollte ebenfalls klar sein. Hierüber wäre in der Deutschen Islamkonferenz zu sprechen.

Diese Form der Nichtintegration ließe sich an zahllosen Beispielen fortsetzen, in denen Ghettoisierung und eindeutige Verstöße gegen freiheitliche Rechtsgüter geduldet werden, wie bei der bekannten Paralleljustiz, oder wenn jugendliche Gangs harmlose Metzgermeister beschimpfen, weil diese ein Plastikschwein im Schaufenster haben oder Beleidigungen auf Schulhöfen.

Diese Dinge werden, meist mit dem Satz, dies gehört halt zu deren Kultur oder man müsse dies als Folge von Entwurzelung sehen, geduldet. Dass diese Nichtintegration nur eine andere Form von Diskriminierung ist und diesen Menschen die Chance nimmt sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, dies hat wohl noch keiner bedacht.