Ökodesign – Glühbirnen, Staubsauger und mehr (15.09.2013)

Das Verbot der Glühbirnen hat jeder mitbekommen. Und auf Brüssel geschimpft, dass die unvernünftige Dinge tun. Der eine oder andere hat noch mitbekommen, dass das Verbot der Glühbirnen insbesondere vom damaligen deutschen Umweltminister, Herrn Gabriel, durchgesetzt wurde.

Aber was lief da genau ab? Und weshalb hört man ständig von neuen Produkten, die aus Brüssel reguliert werden sollen? Neuerdings sogar Staubsauger.

Ja, dies war und ist die Stunde der sog. Ökodesign-Richtlinie. Die Ökodesign-Richtlinie ist Bestandteil der integrierten Produktpolitik (IPP) der Europäischen Union, die umwelt- und wirtschaftspolitische Ziele verfolgt. Insbesondere sollen die
Umweltauswirkungen von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus
vom Abbau der Rohstoffe über die Herstellung, den Vertrieb, die Verwendung bis
hin zur Abfallentsorgung verringert werden.

Dazu hat die Kommission im Jahre 2001 ein Grünbuch veröffentlicht. Dem waren vorausgegangen im Jahre 1997 eine Studie zur Entwicklung des IPP-Konzepts in den Mitgliedstaaten und zur Anwendung des Produktlebenszykluskonzepts durch Industrie und Verbraucher. Ende 1998 fand ein Workshop der beteiligten Gruppen statt. Unter der deutschen Präsidentschaft erörterten die Umweltminister im Mai 1999 die integrierte Produktpolitik. Eine weitere Studie zu den Entwicklungen in den Mitgliedstaaten erfolgte im Jahre 2000.

Eine erste Ökodesign-Richtlinie gab es im Jahre 2005. Im Jahre 2009 wurde diese neu gefasst und ihr Anwendungsbereich auf alle energieverbrauchsrelevanten Produkte erweitert. Diese sind definiert als Gegenstände, deren Nutzung den Verbrauch von Energie in irgendeiner Weise beeinflusst. Damit sind neben Geräten, die mit Energie betrieben werden, auch Produkte erfasst, die selbst keine Energie verbrauchen, aber während ihrer Nutzung den Verbrauch von Energie beeinflussen. Verkehrsmittel sind ausdrücklich ausgenommen.

Die Richtlinie selbst enthält noch keine konkreten Produktanforderungen. Diese werden von der EU-Kommission, unterstützt durch einen Regelungsausschuss, in sogenannten Durchführungsmaßnahmen festgelegt. Der Regelungsausschuss besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten der EU.

Vor Erlass einer Durchführungsmaßnahme gibt es zu jedem Produkt eine Vorstudie, eine Folgenabschätzung und ein umfassendes Anhörungsverfahren. Dazu wird von der EU-Kommission jeweils ein sogenanntes Konsultationsforum veranstaltet, in dem neben den EU-Mitgliedstaaten auch Interessenvertreter (z.B. Industrie, Umweltgruppen oder Verbraucherorganisationen) teilnehmen können.

Bei der Beratung der Durchführungsmaßnahmen im Konsultationsforum wird die Bundesregierung in der Regel durch die Bundesanstalt für Materialforschung und Materialprüfung (BAM) und das Umweltbundesamt vertreten. Zur Vorbereitung der deutschen Position gibt es bei der BAM einen sog. Beraterkreis, der jeweils vor den Konsultationsforen einen Meinungsaustausch über die geplanten Durchführungsmaßnahmen zwischen Vertretern der Wirtschaft, betroffenen öffentliche Stellen, der Deutschen Energieagentur (dena), den Umwelt- und Verbraucherverbänden und unabhängigen Fachleuten ermöglicht.

Für zahlreiche Produkte sind bereits Verordnungen erlassen worden, nicht nur für Glühbirnen, sondern auch für Geschirrspüler oder Waschmaschinen. Wasserverbrauchende Geräte oder die Nahrungsmittelzubereitung stehen z.B. noch an. Ein Verbot gab es bisher nur bei Glühbirnen. Ich verweise auf Webseiten, die dies aktuell darstellen.

Zu den Glühbirnen will ich nichts mehr sagen. Die Sache ist gegessen. Aber ich darf es doch hirnrissig finden, dass wegen der Einsparung von relativ wenigen Watt giftiges Quecksilber in Umlauf gebracht wird.

Und nun also die Staubsauber. Geregelt sind die in der Verordnung (EU) Nr. 666/2013 vom 08.07.2013. Diese gilt laut dem Anhang 1 ab dem 01.09.2014. In diesem Anhang 1 werden weiter die Anforderungen an einen Staubsauger festgelegt. Im Anhang 2 werden die Mess- und Berechnungsmethoden dargestellt. Besonders schön ist der Anhang 4, in dem in seltsamer Offenheit dargelegt wird, dass für das dort beschriebene Referenzgerät keine Daten zur Staubaufnahme und zur Staubemission auf der Grundlage der in dieser Verordnung festgelegten und genannten Methoden vorliegen.

Die Geräte erhalten einen Aufkleber mit der Energieeffizienz, A bedeutet wenig Energieverbauch, G bedeutet einen sehr hohen Verbrauch. Dass bei A die Saugleistung deutlich schwächer ist, kann man ebenfalls ablesen, allerdings nur im kleingedruckten und dies somit leicht übersehen.

Ich verstehe nicht weshalb man für alle möglichen Produkte eine Regelung braucht. Jahrzehntelang haben es die Bürger geschafft einen für sie passenden Staubsauger zu kaufen. Nun wird ihnen vorgegaukelt, dass nur jener Staubsauger ein guter Staubsauger ist, der möglichst wenig Energie verbraucht, egal wie seine Saugleistung ist.

Fragen Sie nächstes Jahr Ihre Kandidaten zur Europawahl wie sich diese eine Änderung dieser Zustände vorstellen.