Urheberrecht im Internet (30.05.2012)

In den letzten Monaten wird das Urheberrecht vielfältig diskutiert. Die Ursachen dieser Diskussion liegen länger zurück und haben ihren Grund in den Möglichkeiten des Internets, des Mediums also, das auch hier benutzt wird.

Wann das Problem genau anfing diskutiert zu werden, ist mir nicht bekannt, aber sicher seit Napster, einer der ersten (ab 1998) und zunächst erfolgreichsten Musiktauschbörsen. Im Februar 2001 hatte sie weltweit ca. 80 Millionen Nutzer und im Januar 2001 z.B. betrug das Tauschvolumen ca. zwei Milliarden Dateien. Dieses kostenlose Angebot, das der Musikindustrie naturgemäß ein Dorn im Auge war, lief damals noch über einen zentralen Server. Heute sind solche zentralen Server nicht mehr notwendig.

Das sog. Filesharing funktioniert heute teilweise anonym. Bei den sog. Filehostern können Daten abgelegt und anderen Personen zugänglich gemacht werden. Das Problem ist, dass sich die Dienste eines Filehosters auch nutzen lassen, um illegale Inhalte zu verbreiten. Hierüber sollen ca. 80 % der Urheberrechtsverletzungen im Internet erfolgen.

Die Unterhaltungsindustrie geht bekanntlich gegen die kostenlose Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Dateien vor. Ich will aber weder auf die konkrete Historie noch auf den technischen Hintergrund eingehen, sondern lediglich die Fragen des Urheberrechts thematisieren.

Zum Problem ist dies auch dadurch geworden, seit es ein Massenphänomen ist, dass viele anständige Bürger, den illegalen Download als eine Art Kavaliersdelikt ansehen oder gar nicht wissen, dass sie illegal handeln.

Die Frage ist, ob das Urheberrecht in seiner bisherigen Form geeignet ist, die Interessen der Urheber zu wahren, der Buchautoren, der Musiker, der Komponisten, der Filmschaffenden etc. Denn klar sollte sein, dass niemand sein geistiges Schaffen kostenlos zur Verfügung stellen muss.

Es stellt sich weiter die Frage, ob mit den bisherigen Methoden der Verteidigung des Urheberrechts der Kostenlos-Kultur im Internet überhaupt beizukommen ist. Es ist vielmehr das Problem, ob mit den anzuwendenden Überwachungsmaßnahmen nicht die Freiheit des Netzes und am Ende sogar der Rechtsstaat flöten geht. Denn nur mit großem Aufwand und vor allem entsprechender Überwachung lässt sich das Urheberrecht in der bisherigen Form durchsetzen.

Deshalb zunächst ein Exkurs wie das heute von statten geht.

Mit einer speziellen Software lassen die Rechteinhaber die Tauschbörsen auf illegale Inhalte durchsuchen. Es werden Verbindungsdaten, insbesondere die IP-Adressen der Computer, von denen auf die Tauschbörse zugegriffen wird, festgehalten. Diese Listen werden den zuständigen Gerichten vorgelegt, denn nur diese dürfen bestimmen, dass der Provider die zugehörigen Namen zu benennen hat. Danach schreiben dann die Rechteinhaber ihre Abmahnungen. So soll es nach Schätzungen im Jahre 2010 ca. 500.000 Abmahnungen gegeben haben.

Nur, mit der Zurverfügungstellung der richtigen Namen und Adressen ist ja nichts gewonnen. Oft kommt man zu einer Wlan-Verbindung oder zu einem Familiencomputer bzw. zu einem PC, der zwar auf einen Erwachsenen zugelassen ist, aber von den Kindern allein benutzt wird.

Die Gerichte haben begonnen zu entscheiden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses haftet, zumindest weil er nicht alles getan hat, um solch illegales Handeln zu verhindern. Über die Details wird, wen wundert dies, heftig gestritten.

Streitig ist auch, ob die Feststellung der IP-Verbindungsdaten immer korrekt ist. Es wird behauptet, dass es bei dieser Feststellung zu Fehlerquoten von zehn Prozent komme. Jedoch ist es gegenwärtig so, dass ein Beschuldigter selbst beweisen muss, dass er sich korrekt verhalten hat. Regelmäßig ist dies nur mittels teurer Gutachten möglich.

Der Aufwand, der hier betrieben wird, ist immens. Zum einen müssen die Rechteinhaber viel Zeit und Geld investieren, um derer habhaft zu werden, die illegal handeln. Zum anderen geraten immer wieder Unschuldige zwischen die Fronten und können sich nur mit erheblichstem Aufwand befreien.

Von einigen Politikern gibt es inzwischen die Idee des sog. Verwarnungs-Systems. Die Provider sollen selbst die Inhaber von Internetanschlüssen auf Urheberrechtsverletzungen hinweisen und beim dritten Verstoß soll ggf. der Internetanschluss gesperrt werden.
In meinen Augen ist diese Idee völlig absurd. Hier sollen private Unternehmen mal wieder hoheitliche Aufgaben übernehmen. Dies geht m.E. gar nicht. Ganz abgesehen von den Datenbanken, in denen dann wahrscheinlich Millionen von Bürgern gespeichert würden. Und dies wohlgemerkt, ohne eine rechtsstaatliche Prüfung. Und ganz abgesehen von den Kosten die dabei entstehen, wer kann denn gewährleisten, dass bei solcher massenhafter Speicherung nicht auch falsche Daten ins System gehen?

Hinzu kommt, dass die Filehoster davon ausgehen, dass ihnen nicht die Verantwortung dafür obliegt, was andere bei ihnen einlagern. M.E. bietet sich hier der Vergleich mit einem Lagerhaus in der realen Welt an. Dort ist der Eigentümer auch allenfalls dann mitverantwortlich, wenn er weiß was gelagert wird oder zumindest konkrete Hinweise auf illegales Handeln hat. Dies im Internet anders zu behandeln ist kein Grund erkennbar.
Auch geht den Filehoster nicht an, was ein Nutzer in seinen Speichern lagert. Denn in der überwiegenden Zahl der Fälle geht es um legale Dinge. Jede Cloud ist ein solcher Filehoster. Sollen alle die heute bereits in Clouds gelagerten Daten auf illegale Inhalte durchsucht werden?

Ich verkenne dabei nicht, dass die Rechtsprechung mal wieder unterschiedlicher Auffassung ist. Geschäftsmodelle wie das File-Hosting seien „von der Rechtsordnung nicht zu billigen“, urteilte das Oberlandesgericht Hamburg. Das Oberlandesgericht Düsseldorf jedoch sah keine Handhabe gegen das Geschäftsmodell des Datenspeicherns

Die Film- und Musikindustrie will sogar, dass die Provider sich die von ihnen gehandelten Daten genau ansehen müssen und Urheberrechtsverletzer den Behörden melden. Dies bedeutet die umfassende Überwachung des Internets, denn wie sonst sollen illegale Inhalte festgestellt werden? Wie bereits oben angedeutet müssten alle in Clouds gelagerten Daten geprüft werden.

Nun ist aber auch klar, dass im Internet viel mehr illegale Inhalte transportiert werden können, als in alle Lagerhäuser der realen Welt, um den obigen Vergleich aufzunehmen, passen.

Nur ist es sinnvoll, das gesamte Internet und viele seriöse Nutzer unter einen Generalverdacht zu stellen? Soll man mit riesigem Aufwand versuchen, die schwarzen Schafe zu finden, auch mit dem Risiko, dass Unschuldige in Mitleidenschaft gezogen werden, die aufgrund fehlerhafter Speicherung in das Visier geraten?

Wäre es nicht sinnvoll das Urheberrecht und die Urheber auf andere Weise zu schützen. Bekanntlich gibt es seit der Einführung der Kopierer sog. Geräteabgaben, da ja nicht zu ermitteln war, wer was kopiert.

Was ist somit zu tun? Darüber nächste Woche mehr.