Informationsfreiheit (06.09.2011)

Wir leben in einer demokratischen Gesellschaft. Diese benötigt den mündigen Bürger, der eigenverantwortlich Entscheidungen treffen kann. Dazu ist Voraussetzung, dass der Bürger informiert ist über die Dinge, mit denen er sich befassen muss. Und informiert kann er nur sein, wenn die Entscheidungsvorgänge und die Ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte transparent sind. Deshalb ist es wichtig, dass der Bürger den Zugang zu möglichst vielen Informationen erhält.

Dazu gehören auch Informationen, die sich in Akten der Verwaltung finden, egal auf welcher politischen Ebene, ob Gemeinde, Land oder Bund.

Das vielleicht erste Mal wurde in Schweden im Jahre 1766 das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Dieses ist heute in der Verfassung Schwedens verankert und besagt, dass alle Informationen und Dokumente, die von einer Behörde hergestellt oder empfangen werden, öffentlich zugänglich sein müssen.

Seit 1966 haben die USA ein Informationsfreiheitsgesetz. Insgesamt soll es heute in über 60 Staaten solche Gesetze geben.

In Deutschland gibt es auf Bundesebene ein Informationsfreiheitsgesetz, das für Bundesbehörden gilt. Auf Länderebene gibt es noch immer Bundesländer, in denen es ein solches Gesetz nicht gibt, nämlich Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen.

Die neue Regierung in Baden-Württemberg hat sich im Koalitionsvertrag festgelegt ein solches Gesetz zu erlassen.

Weiter gibt es ein Verbraucherinformationsgesetz. Die in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Herstellung, Lagerung und Lieferung von Lebensmitteln und Futtermitteln haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Auch interessieren sich immer mehr Bürger für Informationen über Lebensmittel.

Deshalb soll mit diesem Gesetz den Bürgern Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen im Lebens- und Futtermittelbereich gegeben werden. Weiter sollen die Behörden die Möglichkeit haben von sich aus die Öffentlichkeit unter Namensnennung über gravierende Vorkommnisse informieren zu können.

Alle Gesetze haben noch eine Gebührenordnung im Schlepptau und in allen Gesetzen gibt es Bedingungen, unter denen Auskunft nicht erteilt werden soll bzw. darf.
Beides wird in der Praxis gut genutzt, um den Auskunftsanspruch des Bürgers zu behindern.

Damit und mit den Möglichkeiten der vorgenannten Informationsrechte werde ich mich in den nächsten Wochen befassen.