Direkte Demokratie – Zusammenfassung (30.08.2011)

In den letzten Wochen habe ich mich mit Fragen rund um Volksentscheide beschäftigt. Ich fasse meine Ergebnisse wie folgt zusammen:

– Es sind Volksentscheide auf Bundesebene einzuführen.

– Volksentscheide dürfen keiner Einschränkung auf bestimmte Themen unterliegen.

– Es sind die Abstimmungshürden zu senken.

– Die Fristen für ein Begehren müssen angemessen sein, d.h. mindestens vier Wochen    betragen.

– Für ein Begehren sollten 7 % der Wahlberechtigten genügen.

– Ein Begehren soll aufschiebende Wirkung haben.

– Ein Entscheid sollte unabhängig von der Zahl der Zustimmenden dann Gültigkeit haben, wenn eine bestimmte Zahl von Wahlberechtigten sich beteiligt hat.

– Den Bürgern ist mit der Abstimmungsbenachrichtigung eine Information zu geben, in der der Abstimmungsgegenstand sowie die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung und der Vertreter des Bürgerbegehrens umfassend in gleichem Umfang dargelegt werden.

– Große Meinungsunterschiede bestehen bei der Frage, ob für ein Begehren ein Kostendeckungsvorschlag erfolgen muss. Ich hatte dies in meinen Ausführungen am 16.08.2011 noch offen gelassen und Forderungen nach Aufhebung dieser Bedingung mit einem Fragezeichen versehen.

Ich bin nun zu dem Ergebnis gekommen, dass die Antragsteller in ihrem Antrag ausführen müssen, ob sie mit solchen Mehrkosten, ggf. in welcher Höhe rechnen und wie sie sich die Deckung dieser Kosten vorstellen. Die von den Antragstellern gemachten Ausführungen dürfen jedoch nicht zu einer Ablehnung des Begehrens führen.

Sie sind vielmehr in die oben genannte Information für die Bürger aufzunehmen und die Behördenseite kann dann in ihren Ausführungen dazu Stellung nehmen. Die Bürger können dann entscheiden, wem sie glauben. Dies wird zu mehr ehrlichen Informationen führen, als wenn die Behörde mit dem Kostenargument ein Begehren ablehnen kann.

Es zeigt sich hier ein wichtiger Punkt. Wesentlich für die Entscheidung der Bürger ist deren Information über den Gegenstand eines Begehrens oder eines Entscheides.
Ich werde mich deshalb in den nächsten Wochen mit der Informationsfreiheit befassen.