Eine AOK, der Zahnersatz und die Lobby (17.08.2014)

Ein Dentallabor bietet der AOK an Zahnersatz zu deutlich besseren Konditionen zu fertigen. Doch plötzlich ist die AOK nicht mehr interessiert. Ein normaler Vorgang oder ein Beispiel für die Macht von Lobbyisten? Oder nur ein normaler bayerischer Filz?

Im Februar 2012 teilte die AOK Schweinfurt in ihrer Mitgliederzeitschrift mit, dass ein Zahnlabor den Mitgliedern Brücken und Kronen aus Vollkeramik ab dem Preis der Regelversorgung anbieten würde, gefertigt in der Region und mit verlängerter Garantie. Nur für Zahnersatz im nicht sichtbaren Bereich sei eine Eigenzahlung von 29 EURO erforderlich. Einen entsprechenden Vertrag hatte die AOK im Dezember 2011 geschlossen.

Gespart hätten dabei allein die Versicherten, da die AOKs einen festgelegten Betrag als Festzuschuss bezahlen.

Das Dentallabor garantierte die Festpreise für fünf Jahre. Die AOK wurde nur verpflichtet ihre Versicherten und die Zahnärzte über dieses Angebot zu informieren. Die AOK erfüllte diese Pflicht, das Labor investierte in Geräte und Lieferwagen, stellte Personal ein.

Bis heute konnte dieses Angebot jedoch kein Patient nutzen.

Laut Medienberichten hat die Zahntechniker-Innung Nordbayern interveniert und gefordert die Kooperation zu unterlassen. Vertreter der Innung trafen sich mit der Spitze der AOK. Es wurde das Gesundheitsministerium in Bayern, die Aufsichtsbehörde über die AOK, informiert.

Die Innung spricht von einer wettbewerbsrechtlich unzulässigen Direktvergabe durch die AOK und einem Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit von Zahnärzten und Laboren. Außerdem sei die Information von Zahnärzten und Versicherten eine irreführende Werbung. Es werde den Versicherten nicht mitgeteilt, dass der Zahnarzt bei höherwertigem Zahnersatz auch höhere Gebühren verlangen könne.

Die AOK wies dies zunächst zurück. Insbesondere sei es ihre Aufgabe ihre Mitglieder über günstige Versorgungsmöglichkeiten zu informieren. Trotzdem verzögerte die AOK die Umsetzung der Vereinbarung.

Selbst das Ministerium sah zu diesem Zeitpunkt keinen Grund zum Eingreifen, es schrieb vielmehr an das Labor, dass es „keine Anhaltspunkte für einen zweifelsfreien Rechtsverstoß seitens der AOK bei der Umsetzung der Kooperationsvereinbarung“, gebe. Es sei der Innung mitgeteilt worden, dass es nicht möglich sei, „auf die AOK einzuwirken“.

Noch im Juni 2012 teilte der Bundesverband der AOK dem Labor mit, dass Interesse an dem Konzept bestehe. Es wurde ein Termin für den 10.09.2012 mit der zuständigen Bereichsleitern im Verband vereinbart.

Diesen Termin sagte die AOK kurzfristig ab. Als Grund wurde in einer Mail eine erneute Intervention der Innung genannt. Die Bereichsleiterin halte „ein Gespräch – aus einer übergeordneten vertraglichen Beziehung zu der Nordbayerischen Zahntechniker-Innung – mit meiner Beteiligung nicht für zielführend“. Mündlich soll von der AOK Bayern sogar gesagt worden sein, dass das Verhältnis zur Innung wichtiger sei als die Vorteile für die Versicherten.

Mit Schreiben vom 11.01.2013 kündigte die AOK Bayern die Kooperation mit dem Labor. Die Vertragsklauseln würden die AOK „als marktbeherrschendes Unternehmen zu wettbewerbsbehindernden Vereinbarungen bzw. zum Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung“ zwingen – der Vertrag sei deshalb rechtswidrig.

Interessant dabei, dass das Gesundheitsministerium die Innung bereits einen Tag früher über die Kündigung informierte, dass die AOK Bayern die Direktion in Schweinfurt angewiesen habe die Kooperation zu beenden.

Interessant ist weiter, dass sich aus dem Schreiben des Ministeriums ergibt, dass die AOK intern die Sache anders sah, denn diese könne der Auffassung der Innung „auch nach nochmaliger intensiver Prüfung der Angelegenheit nach wie vor nicht bzw. nicht in allen Punkten folgen“.

Auf Anfrage teilte das Ministerium jedoch mit, dass es die Kündigung weder unterstützt noch angewiesen habe: „Die AOK Bayern hat den Vertrag in alleiniger Entscheidung gekündigt.“ Die Krankenkasse selbst wollte sich auf Anfrage des SPIEGEL nicht zu dem Fall äußern.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet dazu: Das Gesundheitsministerium lege Wert darauf, dass die AOK den Vertrag in eigener Regie gekündigt habe, denn „das Ministerium begrüßt es ganz allgemein, wenn Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von ihrer Möglichkeit zum Abschluss von Selektivverträgen Gebrauch machen.“ Und Patienten könnten ja ihren Zahnarzt bitten bei einem günstigen Anbieter zu bestellen.

Man fragt sich bei dieser Sachlage schon welcher Filz in Bayern diese Kündigung ermöglicht hat. Angesichts der Zitate, die in beiden Medien veröffentlich sind, kann ich mir nicht vorstellen dass es nicht einen deutlichen Hinweis des Ministeriums gegeben hat, natürlich nicht in schriftlicher Form.

Und ich frage mich, ob es sich nur um bayerischen Filz handelt, oder ob dies für das Gesundheitssystem symptomatisch ist.

Das Ganze ist bzw. wird aber nun ein Fall für die Justiz.

Bereits seit 2012 ist eine Klage der Innung am Landessozialgericht München anhängig. Sie will festgestellt haben, dass das von der AOK vertraglich vereinbarte Modell rechtswidrig ist.

Die Anwälte des Labors bereiten indes eine Schadensersatzklage gegen die AOK vor. Es geht dabei um einen zweistelligen Millionenbetrag.

Ich werde zu gegebener Zeit wieder berichten.