Verbraucherinformationsgesetz (08.12.2011)

Bisher habe ich mich mit dem Informationsfreiheitsgesetz beschäftigt, das alle Bereiche der Verwaltung betrifft.

Daneben gibt es noch das Verbraucherinformationsgesetz, das ich aus aktuellem Anlass von dessen Änderung, hier kurzfristig anspreche. Dieses ist dafür wichtig, dass ein Verbraucher frei entscheiden kann, was er bei wem kauft.

Es bezog sich bisher auf Lebensmittel. Nach diesem Gesetz hat jeder Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht, über von Lebens- oder Futtermittel ausgehende Gefahren oder Risiken für Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern, über die Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung sowie das Herstellen oder das Behandeln von Erzeugnissen, über die Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren sowie über Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern.

Auch hier gibt es Ausschlussgründe, die im wesentlichen denjenigen entsprechen, die ich bereits beim Informationsfreiheitsgesetz beschrieben habe. Besonders wichtig werden hier die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die noch ergänzt sind um sog. sonstige wettbewerbsrelevante Informationen, die in ihrer Bedeutung für den Betrieb mit einem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vergleichbar sind. Diese dürfen nicht mitgeteilt werden.

Ein Antrag soll abgelehnt werden, bei vertraulich übermittelten oder erhobenen Informationen, er ist abzulehnen, wenn er missbräuchlich ist (was immer das bedeuten mag). Der Antrag war bisher ausschließlich schriftlich möglich.

Kosten wurden auch hier erhoben, mit Ausnahme der Auskünfte über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht.

In § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ist zusätzlich geregelt, wann die Behörden von sich aus Verbraucher über gesundheitsschädliche Lebensmittel warnen müssen. Dies betrifft z.B. die sog. Gammelfleischfälle.

Nun hat der Bundestag am 02.12.2011 Änderungen verabschiedet, um die Rechte der Verbraucher zu verbessern. Die Anfragen sollen nun auch formlos, etwa per E-Mail oder per Telefon, möglich sein. Weiter soll das Anhörungsverfahren von Unternehmen künftig schneller und einfacher funktionieren. Außerdem soll Auskunft auch über Alltagsartikel wie Haushaltsgeräte oder Möbel gefordert werden können, sog. Verbraucherprodukte gem. § 2 Nr. 26 Produktsicherheitsgesetz. Wie dies in der Praxis funktionieren kann, muss abgewartet werden.

Bedeutsam sind auch die Neuregelungen bei Lebensmittelkontrollen. Die zuständigen Behörden sollen künftig Kontrollergebnisse veröffentlichen, bei denen laut Gesetz „der hinreichende Verdacht besteht“, dass gegen Grenzwerte oder Vorschriften verstoßen wurde. Es muss also noch nicht der Nachweis geführt sein. Dies wird z.B. von der Industrie kritisiert.

Auf der anderen Seite sind aber auch die Verbraucherorganisationen, wie z.B. Foodwatch, unzufrieden. Sie kritisieren vor allem die weiter bestehenden Ermessenspielräume der Behörden. Weiter sind die Behörden nur dann verpflichtet, Informationen von sich aus zu veröffentlichen, wenn gesetzliche Grenzwerte überschritten wurden. Gibt es diese nicht, besteht keine Informationspflicht. Diese Kritik ist gut und schön, aber woran soll eine Informationspflicht festgemacht werden, wenn keine Grenzwerte bestehen?

Gravierend finde ich, dass eine Behörde umfangreiche Anträge ablehnen kann, die ihre Arbeit beeinträchtigen. Dies beeinträchtigt zweifelsohne Anfragen von Journalisten und Verbraucher- bzw. Umweltschutzorganisationen. Dabei ist deren Aufklärungsarbeit, wie auch die der Medien überaus wichtig.

Problematisch erscheint mir auch die neue Kostenstruktur. Waren Informationen zu Rechtsverstößen der Lebensmittelunternehmen bislang kostenfrei, so soll dies künftig nur noch bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro gelten (bei allen anderen Anfragen bis 250 Euro). Eine Obergrenze für die Gebühren will das Ministerium nicht festlegen. Dies bedeutet, dass man zukünftig vorher besser nach den Kosten fragt, bevor man die Anfrage stellt. Sehr hilfreich für einen mündigen Verbraucher ist dies nicht.

Es gibt somit kleine Fortschritte, aber auch Rückschritte und der große Wurf ist es wahrlich nicht.

Dahin, dass der Verbraucher frei und fundiert entscheiden kann, was er bei wem kauft, ist es noch ein ordentliches Stück Weg.